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02.04.2010
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Protokoll
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aufgenommen in der öffentlichen Sitzung des Amtsgerichts Rosenheim am Dienstag, 16.03.2010 in Rosenheim
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Amtsgericht Rosenheim, - Familiengericht - Rathausstraße 32, 83022 Rosenheim
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Gegenwärtig: Richterin am Amtsgericht Marquardt Von der Zuziehung eines Protokollführers wurde gemäß § 159 Abs. 1 ZPO abgesehen.
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In der Sache: Papa für Filius gegen Mama
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wegen Kindesunterhalt erschienen bei Aufruf zur Sache:.
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1. Klägerseite: • gesetzlicher Vertreter PAPA • mit Herrn (Jake & Elwood als Beistand
2. Beklagtenseite: • MAMA • Rechtsanwältin Dr. XXXX
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Der Sach- und Streitstand wird erörtert.
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Der Beistand des Klägers verweist auf die Rechtssprechung, wonach Fremdunterbringung unterschiedlich zu beurteilen ist, je nachdem ob es eine Fremdunterbringung zu therapeutischen Zwecken, z.B Behindertenwohnheim oder eine solche zu rein schulischen oder Ausbildungszwecken ist. Seiner Auffassung nach ist nach dieser Rechtssprechung auch der Mndestunterhalt als Barunterhalt zu leisten.
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Es wird weiterhin auf den Vortrag zum Immobilienvermögen der Beklagten verwiesen und auf die Miglichkeit, fiktives Einkommen zuzurechnen. Infolge dieses Immobilienvermögens und des Lebensgefährten der Beklagten trägt der Klägerbeistand vor, dass als Wohnwert angesetzt werden sollte ein Betrag von 1.300 Euro monatlich und des Weiteren ein Betrag für die Ersparnisse durch das Zusammenleben mit dem Lebensgefährten.
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Die Beklagtenvertreterin rügt die Verspätung dieses Vortrags und beantragt hilfsweise Schriftsatzfrist.
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Der Klägerbeistand stellt Antrag auf zahlung von Mindestunterhalt für die Zukunft ab Klageerhebung.
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Die Beklagtenvertreterin stellt Antrag auf Klageabweisung.
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Beschluss:
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9
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Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird bestimmt auf Mittwoch, den 14.04.2010, 10.00 Uhr, Zi. 110811
Protokoll wurde fertiggestellt am: 16.03.2010
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gez. Marquardt Richterin am Amtsgericht
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