Hier wird nun ein Zitat von Frau Wendland des Landkreises München veröffentlicht, geschrieben um sich der Aktensperrung zu widersetzen. Sie schreibt am 07.03.2010 folgendes zur Aufgabe des Jugendamtes zur Mitwirkung bei gerichtlichen Verfahren bei (BGB §1671) im Sinne §50 SGB VIII und §162 FamFG oder zur Beratung:
“Sowohl im Rahmen der Beratung nach §§ 17,18 SGB VIII als auch der Mitwirkung nach § 50 SGB VIII werden vom Jugendamt im Rahmen seiner sozialen Aufgabenerfüllung nach dem SGB VIII Daten erhoben. Die Datenerhebung beruht dabei u.a. auch auf Äußerungen Dritter, also eines Elternteils oder der betroffenen Kinder.”
....
“Das Familiengericht ist damit in der Lage, die von Amts wegen zur Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen erforderlichen Ermittlungen gem. § 26 FamFG durchzuführen.”
Damit sieht der Landkreis die Aufgabe darin, alles Mögliche der “Familien”richterin vorzutragen. Doch das sind doch alles Gerüchte! Äusserungen von Dritten! Vom Postboten?
Das Jugendamt fungiert also als Gerüchteschleuder! Und das völlig legal! Und sozial?
Mal abgesehen davon, dass eine Reihe von Gesetzen das verbietet, was soll die Richterin jetzt tun? Es kommt ja von einem Garanten, einem Wohltäter, einem Kinderschützer. Wem wird sie glauben? Den Eltern wohl kaum. Wird das was an der “fachlichen Einschätzung” ändern?
Das Kreisjugendamt München kann von nun an den Beratungsauftrag nicht mehr erfüllen.
Der Gesetzgeber sieht das freilich ganz anders. Ich versuche es auf den nächsten Seiten mal ein wenig näher zu bringen. Realität und Wunsch.
Wer ist eigentlich für das SGB zuständig? Der Minister vom Verbraucherschutz oder das Sozialministerium? Würde man sich an das SGB halten, hätte die Familie eine Chance.
Ich glaube für das Jugendamt ist gar keiner zuständig. Nur der Landrat. Denn Jugendhilfe ist Kommunal. Ach ja, der Landrat ist der, der Ihre persönliche Freiheit einschränken kann.
Doch mich beschleicht das Gefühl, die SozPaeds lassen sich in ihrem Streben nach Macht von den Juristen ausnützen.
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