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“ Alles was Sie sagen kann und wird gegen Sie verwendet werden ”

so der einfache, aber doch prägsame Satz aus jedem Groschenroman. Anders beim Jugendamt. Dort gaukelt man Ihnen Hilfe und Unterstützung vor, und Vertraulichkeit.

Der Sozialpädagoge (oder eine sonstiger Teilzeit/Vollzeit Tarifbeschäftigte) unterliegt der Schweigepflicht wie ein Arzt oder Richter auch.  Bricht er das Schweigen zieht unweigerlich der §203 StGB.

Geht man zum Jugendamt oder wird geschickt, dann erwartet man Hilfe und Beratung, man möchte dem SozPaed auch nicht alles erzählen, sondern nur das was man eben will, was aus eigener Sicht wichtig erscheint.

Das “Amt” hat jedoch eigene Vorstellungen wie der Hilfeleistungsauftrag zu erledigen ist. Das Amt will gar nicht helfen, es möchte möglichst viel erfahren über Sie, und, noch viel seltsamer, was andere über Sie oder ihr Kind denken. Die Meinungen der Dritten sind gar noch viel interessanter!

Und der SozPaed ist auch der Meinung, er könne gar nicht anders, er könne nicht auf die Informationen von Schule, Kindergarten, Hausarzt usw. verzichten um ordentlich zu beraten.  Diese Sichtweise der Arbeit einer Jugendamtmitarbeiterin ist befremdlich.

Der Gesetzgeber gab den Kommunen auf, Sozialdaten höchst selbst zu erheben, diesem Anspruch kann jedoch die Datenerhebung von Dritten, also Kindergarten, Schule etc. nicht befriedigen. Es muss auch in Frage gestellt werden, ob die erhaltenen Informationen ungefiltert und vollständig wiedergegeben und aufgezeichnet werden, jedes Missverständnis ausgeschlossen werden kann.

Man hat keinen Einfluss darauf, was die neugierige Dame vom Jugendamt die Lehrerin, die Hausärztin fragt. Ob es notwendig ist, für die Beratung, muss in Frage gestellt werden. Dieses Sammeln von allerlei Informationen, auch ungezielt, kennen unsere Großeltern zu Genüge, auch heutige Geheimdienste arbeiten nach diesen Methoden. Man muss nicht denken, das Jugendamt wäre einem Geheimdienst eingegliedert, Chef ist immer noch der Landrat. Aber die Methode scheint genauso (verwerflich) zu sein.

Geht man davon aus, dass das Jugendamt einen Beratungsauftrag gegenüber den Eltern hat und jederzeit in ein gerichtliches Verfahren eintreten kann oder dies gar selbst anhängen kann, so tut man gut daran, möglichst wenig von sich preis zu geben, denn der hilfsbereite, verständige,  SozPaed kann gleich morgen mit der Polizei in der Tür stehen und behaupten, das Kindeswohl sei bei Ihnen gefährdet. Oder jemand anderes (der Postbote) hätte dies durchblicken lassen.

Völlig neben der Sache ist es, wenn unter dem Hilfeleistungsaspekt Daten von einer Erzieherin aufgezeichnet und an ein Gericht weiter gegeben werden. Denn es ist höchst fraglich, ob die Erzieherin nicht im Glauben an die Vertraulichkeit ihr Wissen preisgibt.

Die erklärte Aufgabe des SozPaeds eines Jugendamtes ist es, das Gesagte von Dritten in ein Gerichtsverfahren einzubringen, dabei ist es ihm völlig egal, ob er das Gesagte richtig und vollständig wiedergibt, ob es wahr oder unwahr ist. Sie haben dann vor dem Familiengericht die Aufgabe, Gesagtes zu widerlegen oder richtig zu stellen. Nicht nur die “ gegnerische “ Partei bringt also Sachen ein, nein, die Hilfeorganisation auch noch!

Vor diesem Hintergrund sind “Schweigepflichtentbindungen” gegenüber einer Organisation die alles an jeden weiterplappert grundsätzlich abzulehnen. Gerade dann, wenn die Mitarbeiter dieser Organisation behaupten, ohne diese Entbindung können sie ihre Arbeit nicht tun.
Der Gesetzgeber ist nämlich der Meinung, sie können es ohne Entbindung leisten! Und so muss es wohl an der Organisation liegen, wenn sie anders nicht leistungsfähig ist oder gar ganz andere Ziele verfolgt.

Hat sich die Organisation in einem Zeitpunkt bereits positioniert (für einen Elternteil) oder verfolgt die Organisation gar das Interesse, das Kind ganz aus der post-Familie zu nehmen, dann werden sie Teile der Gespräche nicht dem Gericht vorlegen, nämlich die Teile, die vorangegangene Mitteilungen des Jugendamtes in Frage stellen. Denn fehlerhafte Einschätzungen werden Mitarbeiter des Jugendamtes niemals zugeben, die Folgen versuchen zu heilen.

Sie glauben nicht, dass das Jugendamt ihnen eine Schweigepflichtentbindung mit der Begründung vorlegt, es könne ohne diese nicht arbeiten? Dann lesen Sie hier: >>>>>>

Und als nächstes lesen Sie bitte den § 2 des SGB. Besonders Absatz 3 ist beachtenswert! Das Aufgabenspektrum geht von Beratung bis zur Kindesunterbringung in einer psychatrischen Klinik. Und genau dieser Organisation sollen Sie eine Schweigepflichtentbindung geben! Genau so sollen Sie beim Beratungsgespräch überrumpelt werden, durchaus vergleichbar mit dem Haustürgeschäft!

Sie stehen natürlich vor dem Dilemma, dass die fehlende Kooperation mit dem Jugendamt vor Gericht von der Richterin nicht wirklich mit Wohlwollen bedacht wird. Es wird aber am Verfahren an sich nichts ändern. Denn hat das Jugendamt erstmal eine Meinung gegenüber der Richterin geäußert, wird sie dieser Ansage des Amtes folgen. Nur Sie haben einen Lügen- und Gerüchteherd weniger, wenn sie die zum Schweigen verurteilten eben nicht von der Schweigepflicht entbinden!

 

 

 

 

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