Und so beantragte ich am 07.03.2010 Aktensperrung:
Landratsamt München Der Führung der Abteilung 2 Mariahilfplatz 17 81541 München
Antrag auf Sperrung der Akte Familie
Sehr geehrte Damen und Herren, mit der gerichtlich durchgesetzten Akteneinsicht aus der Mitwirkung nach § 50 SGB VIII in einer Sache die elterliche Sorge betreffend (BGB §1671) wird nun die Sperrung der gesamten Akte beantragt. Vom Antrag der Löschung wird bis nach Abschluss aller Ermittlungen durch die Justiz abgesehen, es wäre entgegen dem Rechtschutzinteresse der Beteiligten am Verfahren des Amtsgerichtes.
Die Organisationseinheit wurde aufgerufen die Beratungsleistung nach §50 SGB VIII zu erbringen, in 3 stündiger Arbeit wurde diese den Eltern erbracht. So entstand der Akt.
Die durchgesetzte Akteneinsicht am 04.02.2010 brachte die Erkenntnis, in den beiden Aktenpaketen befinden sich Abschriften/Ablichtungen einer nichtöffentlichen Sache, so Parteischreiben, Gutachterkommunikation, einem Gutachten und sonstige Schreiben an Richter und Gerichten sowie Geheimnisse von Dritten. Auch ein Schreiben eines Bürgermeisters, völlig neben der Sache, befindet sich in der Akte.
In der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht zu München am 27.01.2010 wurde die Rechtslage dahingehend erörtert, dass das Jugendamt keine Parteistellung innerhalb einer Angelegenheit die Kinder betreffend innehat.
Der liederlich geführte Akt enthält vornehmlich Unterlagen, die nicht Bestandteil der sich aus dem § 50 SGB VIII ergebenden Aufgabe des SozPaed SozPaed (FH) R.G. , oder sonst wem in der Organisation, sind.
Vielmehr drängt sich der Verdacht auf, der SozPaed SozPaed (FH) R.G. würde alles sammeln und lesen. Es scheint, er lebe in dem Irrtum, er persönlich, oder auch die Organisation, sei beteiligt in Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit die Elterliche Sorge betreffend (BGB §1671), sitze gleich den Eltern am Tische vor dem Amtsrichter.
Der Umgang mit der Akte im Verlaufe des Verfahrens um die Akteneinsicht, die dargelegten Wertungen von dem SozPaed und der Verwaltungsmitarbeiterin Frau Wendland die Akteneinsicht betreffend lassen den Schluss nicht zu, nicht persönlich erhobene Daten aus einer nichtöffentlichen Sache vor dem Amtsgericht würden sachgerecht gelagert und geschützt werden. Selbst der sachgerechte Umgang mit dem zugeführten Zeug muss verneint werden.
Die Organisation wird fortan als Bedrohung für die Familie erkannt, nicht als Hilfeorganisation.
Und so wird beantragt die beiden Aktenpakete in Ihrer Gänze vom Verwaltungsgericht zu München versiegeln zu lassen um sie vor weiterem unrechtmäßigem Zugriff, Umgang und Untergang zu schützen. Sofern ein Antrag von hier notwenig ist lassen Sie bitte entsprechendes Unterstützungsschreiben verfassen.
Der Papa
|