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In der zweiten Geschichte geht es um ein Elternteil der auf Kindesunterhalt am Amtsgericht Rosenheim klagt. Der Filius ist jetzt 13 Jahre alt, besucht ein Internatsgymnasium in der Nähe des Wohnorts. Er besucht regelmässig die Mutter am Stadtrand von München. Die Eltern hassen sich wie die Pest. Dennoch wird der Kurze rausgehalten.
 

 

Im Jahre 2006 wurde ein Vergleich vor den Augen des OLG München geschlossen, in dem der betreuende Elternteil auf den Kindesunterhalt verzichtet. Damals dachte der betreuende Elternteil, der andere habe ja kein Geld und zum anderen dachte er, er fände schnell wieder Arbeit, seine Rücklagen würden schon herhalten. Ende 2008 war es dann soweit, der Gang zum Sozialamt war nötig, und somit auch der Klageweg um Unterhalt zu bekommen. Die ARGE versuchte auch eine Bescheinigung auszustellen, um die Klage zu ermöglichen. Doch das Organ der Rechtpflege der zum Unterhalt beklagten Mutter folgt dem richterlichen Hinweis, Auskunft zu erteilen, auf eine seltsame Weise und schürt den Streit. Dies ist Brandstiftung vom feinsten.
 

 

Herausgearbeitet sollten verschieden Kernfragen werden:

Besucht ein mdj. ein Internat auf Veranlassung des betreuenden Elternteils, so kann es doch nicht sein, dass der pflichtige Elternteil dafür einfach so in Anspruch genommen wird. Mehr als der Mindestunterhalt nach BGB kann doch nicht drin sein, Vielleicht noch nach Düsseldorfer Tabelle, aber mehr doch sicher nicht

 

 

Hartz IV ist schon blöd. Aber eine Übergangslösung. Der Kindesunterhalt zielt aber auf die Dauer der Ausbildung ab. Logisch ist es schon, das der KU auf den SGB Satz angerechnet wird, aber ist man rechtlos wenn man Hartz IV bezieht? Darf man dann nicht mehr für sein Kind klagen?

 

 

Man möchte bitte der Richterin keine Parteilichkeit vorwerfen. Aber Schlampigkeit. Und das konnte hier auch herausgearbeitet werden. Und das lässt man auf das Volk los und noch dazu auf Familien.

Genaues Lesen ist von Nöten.

Das sollte den Leser vom Richter und der Richterin unterscheiden.

 

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