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Abweisung der Gehörsrüge zur Abweisung der Beschwerde wegen Prozesskostenhilfe am 16.09.2009 , hier das Dokument >>>>>>>>>>
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Oberlandesgericht München an Papa
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wegen Prozesskostenhilfe hier: Bewilligung von Prozesskostenhilfe
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erlässt der 26. Zivilsenat -zugleich Familiensenat- des Oberlandesgerichts München durch die unterzeichnenden Richter ohne mündliche Verhandlung am 16.09.2009
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Beschluss:
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Die Anhörungsrüge des Klägers sowie die weiteren Anträge vom 27.06.2009 - mit Ausnahme des Kostenantrags- werden kostenpflichtig zurückgewiesen.
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Gründe:
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Der Senat hat bei Erlass des Beschlusses vom 03.06.2009 die Sach- und Rechtslage umfassend gewürdigt. Es besteht keine Veranlassung, hiervon im Hinblick auf das Schreiben des Klägers vom 27.06.2009 abzuweichen. Damit sind auch die übrigen im Schreiben vom 27.06.2009 gestellten Anträge verbeschieden. Hinsichtlich des Kostenantrags ist das Gericht erster Instanz zuständig.
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Helbig Vorsitzender Richter
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Bauer Richterin am Oberlandesgericht
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Dr. Beyerle Richter
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