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Abweisung der Gehörsrüge zur Abweisung der Beschwerde wegen Prozesskostenhilfe
am 16.09.2009 , hier das Dokument >>>>>>>>>>

 

 

 

 

 

Oberlandesgericht München
an
Papa

 

 

 

wegen Prozesskostenhilfe
hier: Bewilligung von Prozesskostenhilfe

 

 

 

erlässt der 26. Zivilsenat -zugleich Familiensenat- des Oberlandesgerichts München durch die unterzeichnenden Richter ohne mündliche Verhandlung am 16.09.2009

 

 Beschluss:

 

 

 

Die Anhörungsrüge des Klägers sowie die weiteren Anträge vom 27.06.2009 - mit Ausnahme des Kostenantrags- werden kostenpflichtig zurückgewiesen.

 

 

 

Gründe:

 

 

 

Der Senat hat bei Erlass des Beschlusses vom 03.06.2009 die Sach- und Rechtslage umfassend gewürdigt. Es besteht keine Veranlassung, hiervon im Hinblick auf das Schreiben des Klägers vom 27.06.2009 abzuweichen. Damit sind auch die übrigen im Schreiben vom 27.06.2009 gestellten Anträge verbeschieden. Hinsichtlich des Kostenantrags ist das Gericht erster Instanz zuständig.

 

Helbig
Vorsitzender Richter

 

Bauer
Richterin
am Oberlandesgericht

 

Dr. Beyerle
Richter

 

 

 

 

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