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Die Frau Polack legt die Vollstreckungsabwehrklage am 06.08.2009 dem ursprünglichen Akt bei, der Abänderungsklage. Sicher, dort steht auch drin, der Sohn sei unmöglich, man habe kein Geld etc. Doch der Haftwunsch lag nicht vor, die Zwangsvollstreckung wurde nicht eingeleitet. Lesen Sie hier: >>>>>>>>>>>>>

 

Amtsgericht München
an
Papa

 

wegen: Unterhalt Kind

 

Sehr geehrter Herr Papa

Ihr Schriftsatz vom 20.7.09 ist bei Gericht eingegangen und wurde zum Verfahren 524 F 10213/08 genommen, da es denselben Antrag enthält. Mit Schreiben vom 29.12.08 wurden Sie aufgefordert, den Kostenvorschuss für dieses Verfahren einzubezahlen.

Da der Beschluss des Amtsgerichts München vom 21.4.09 (Ablehnung der Prozesskostenhilfe) bestandskräftig ist, kann diese Sache ohne Kostenvorschuss nicht weiter bearbeitet werden.

Mit freundlichen Grüßen Polack Richterin am Amtsgericht

 

 

 

 

 

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