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Die Frau Polack legt die Vollstreckungsabwehrklage am 06.08.2009 dem ursprünglichen Akt bei, der Abänderungsklage. Sicher, dort steht auch drin, der Sohn sei unmöglich, man habe kein Geld etc. Doch der Haftwunsch lag nicht vor, die Zwangsvollstreckung wurde nicht eingeleitet. Lesen Sie hier: >>>>>>>>>>>>>
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