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Papa steht vor einem Problem:

Papa hat kein Geld mehr. Ist platt, lebt von der Stütze.
Nach 10 Jahren Scheidungskrieg hat Muttern alles abgezogen was geht.

Und jetzt tritt Sohnemann in ihre Fussstapfen. Erbarmungslos und bestens ausgebildet. Sohnemann bereitet sich auf die Reifeprüfung vor. Schlag 18 geworden stellt er Antrag auf Vollstreckung des Unterhaltes von 450.- Euro im Monat.

Papa sorgt für den 6 Jahre jüngeren Sohn.

Papa will PKH um die Abänderung des Titels herbeizuführen. Blöd nur, er hat vor Jahren dem Vergleich zugestimmt, für den älteren Sohn 180% der damailigen Düsseldorfer Tabelle zu bezahlen, jedoch keinen Unterhalt für den jüngeren Sohn zu fordern.

Damals war er auch voller Zuversicht, bald wieder einen Job zu finden.

Doch RinAG Polack ( ist schon richtig, mit einem L ) ist das ziemlich egal,
den anderen auch.

Papa soll in den Knast. Das gab der Volljährige der Gerichtsvollzieherin schriftlich, und zahlte den Haftkostenvorschuss ein.

Daraufhin reicht der Papa eine Vollstreckungsabwehrklage ein. Dann mischt sich der Amtsgerichtspräsident Zierl ein. Er definiert “ Familien- “ Gericht.

Alle die “Nein” sagen waren beteiligt als im Jahre 2003 beide Kinder der Mutter zugestellt wurden.

Kaputt soll sie gehen, die Familie! Dies Handeln setzt Maßstäbe unter dem Motto des
BGB § 1618 ! Die Kinder sollen von Anfang an lernen wo der Hammer hängt!

Aber Polack hat Angst vor Papa. DEN will sie auf keinen Fall nochmal sehen.

 

 

 

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