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Jeder man darf streiten.

Eigentlich. Sicher jedoch, wenn er Geld hat.

Damit es jedoch nicht vom Geld abhängt, ob man streiten darf hat man die Prozesskostenhilfe, jetzt im Familienrecht Verfahrenskostenhilfe, eingeführt.

Versagt werden kann die Verfahrenskostenhilfe nur aus zwei Gründen:

- Eine Richterin behauptet, das Verfahren hätte keine Aussicht auf Erfolg

- Eine Richterin behauptet, man hätte genug Geld.

Es ist also egal, was man anführt, ob man sich verteidigt oder ob man angreift, wenn die Richterin sagt der Rappe sei blau, dann ist er blau. Damit kann man die Schiedsstelle nicht mehr anrufen.

Ob gestritten werden darf entscheidet die Richterin die auch die Hauptsache verhandelt.

Doch was tun, wenn man sich schon einen Advokaten geangelt hat? DER wird sein Geld sicher fordern. Man hat die Wahl zwischen Schuldenberg oder Ausstieg.

Deshalb bei der Scheidung darauf achten, dass das Mandat zunächst nur für Scheidung einer Ehe und Versorgungsausgleich erteilt wird. Nicht jedoch für Scheidungsfolgesachen. Der Advokat wird blöd schauen, das Risiko liegt nur darin, dass die Unterhaltsforderung so immens und fern vom Gesetz sein kann, dass man den eigenen Anwalt nicht bezahlen kann.

Was soll der Advokat  machen? Niederlegen? Er muss dann alles niederlegen, den Unterhalt abtrennen kann er nicht. In der Regel lässt sich der Advokat eh im voraus bezahlen.... Denn der weiß daß Sie danach pleite sind.

Der Advokatus wird sein Geld fordern und bekommen. Er hat auch Frau mit Sportpferd und Cabrio zu versorgen. Und danach Ihre Lebensversicherung und Ihr Haus.

12ZR6409 RN17

 

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