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Sohn kommt mit 22 Jahren um die Ecke und will 25.000 Euro Unterhalt!

Papa steht vor einem Problem:

Papa hat kein Geld und soll Vollstreckt werden. Am liebsten mit Haft !

Und außerdem: Die Berechnung ist um 70 Prozent überzogen:

Lt. Unterhaltsvergleich mit der Mutter aus 2006 180% Düsseldorfer Tabelle 2006 bis zum Ende der Schulzeit.

Nun wird Unterhalt gefordert

Zeitraum bis Volljährigkeit

Zeitraum bis Schulabschluss

Zeitraum bis Abschluss Lehre

Das ist kein Unterhalt. Das ist ein Vermögen.

Der Sohn hat nie gefordert, nicht mitgeteilt, dass das Reifezeugnis ein Jahr länger dauert, dass er eine Ausbildung macht. Er ignoriert die Änderungen in der Düsseldorfer Tabelle, die eigenen Einkommen und die Bedürftigkeit des Vaters, der noch dazu den jüngeren Bruder versorgt, der bei ihm lebt.

Nun stellt Papa eine Vollstreckungsklage, weil die Grundlage für eine Vollstreckung fehlt, die Beträge in betrügerischer Absicht zu hoch angesetzt sind.

Damit sein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe (VKH, PKH) nicht ins Leere läuft, legt er einen Entwurf der Klageschrift bei und bittet um Beiordnung eines Anwaltes, damit die Klageschrift fachlich richtig verfasst werden kann. Was dann folgt ist nur pervers:

VKH wird abgelehnt, ein halbes Jahr später folgt eine Gerichtskostenrechnung über fast 1000 Euro für ein Verfahren, das nie geführt wurde.

Von VKH über Kostenrecht bis zur Strafanzeige.

 

 

 

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