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Antwort auf richterlichen Hinweis vom 13.08.2012, hier das Dokument
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[Mittlerweile ist die “Gegendarstellung” auch eingetroffen, ist hier aber im Kontext unwichtig]
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Papa an das Amtsgericht München Pacelli Strasse 5 80315 München
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Antrag auf Verfahrenskostenhilfe
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Sehr geehrte Damen und Herren
Vielen Dank für die Überlassung des richterlichen Hinweises, leider konnte man hier aus dem Schreiben vom 05.07.2012 keine Aufforderung interpretieren. Die gewünschten Unterlagen sind in der Anlage erhalten.
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Der richterliche Hinweis führt hier auch so zur Verwirrung. Aus hiesiger Sicht endet der Anspruch auf Unterhalt aus dem Vergleich 2006 mit dem Tage des Ende der Schulausbildung. Danach muss Unterhalt gefordert werden. Wird danach ohne Forderung und ggf. in falscher Höhe eine Vollstreckung beauftragt, so fehlt es dem Vollstreckungsauftrag an Grundlage, er hat eingestellt zu werden und Ermittlungen haben von Amtswegen zu erfolgen. Verlängert sich die Schulzeit wegen Nichtbestehens der Reifeprüfung muss dies mitgeteilt werden. Natürlich steht es dem Gläubiger jederzeit frei, einen neuen, richtigen, Vollstreckungsauftrag zu erteilen. Möglicherweise liegt hier im Verständnis der Sache auch ein Irrtum vor, dieser könnte von einem beigestellten Anwalt sicher aufgeklärt werden.
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Vorsorglich wird mitgeteilt, dass aus ### keine Einnahmen erzielt werden.
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Mir freundlichen Grüßen
Papa
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