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Im Rahmen der Scheidung wird ja auch der nacheheliche Unterhalt abgehandelt.

Und hier mein Tip um Kosten zu sparen: Gebt dem Advokaten nur ein Mandat für die Scheidung und den Versorgungsausgleich. Das rechnet sich einfach und ist dann auch fix.

Denn auch wenn euer Advokat ehrbar ist, wenn der andere gierig ist und den Mandanten mit leeren Erfolgsversprechen zum hohen Unterhalt lockt, euer Advokat wird auch die Hand aufhalten. Er ist ja vom Gesetz gedeckt und wird den Teufel tun, eine Streitwertbeschwerde einzureichen.

Bei der Geschichte ging mir schlicht das Geld aus. Bei der Forderung verdoppelte sich einfach der Streitwert und so schoss auch das Salär für den Advokaten in die Höhe, und das schon im ersten Rechtzug.

Da war für die zweite Instanz kein Geld da.

Ich hatte dem Advokaten eine Vollmacht auch für die Scheidungsfolgesachen gegeben. Und da ließ er mich nicht raus.

Die Verfahrenskostenhilfe, früher Prozesskostenhilfe (PKH) wurde mir nicht etwa verwehrt weil keine Aussicht auf Erfolg besteht, nein, ich solle eine Lebensversicherung auflösen die mir nicht gehört und auf Geld zurückgreifen, das mir nicht zur Verfügung steht. Dümmer geht es nicht, Herr Dr. Schmid und Frau Schütte !

Ein typischer Blechschaden, also geistige Aussetzer.

Ist das Volk so blöd?
Auf dem Zettel steht:
“Im Namen des Volkes”

Naja, das Finanzamt glaubt auch nicht dran.

 

 

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