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 | Amtsgerichtan
 Papa
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 | Ausfertigung
 
 Amtsgericht München
 Abteilung für Familiensachen 5a
 Az..: 554 F 1959/0x
 
 
 In der Sache
 
 Mama gegen
 Papa
 
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 | Scheidung und Folgesachenhier: Prozesskostenhilfe
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                 | 
 | erlässt das Amtsgericht München durch den Richter am Amtsgericht Dr. Schmid am14.07.2009 folgenden
 
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 | Beschluß | 
                
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 | Der sofortigen Beschwerde des Antragstellers gegen den PKH-Versagungsbeschluß vom16.06.09 helfe ich aus den zutreffenden Beschlußgründen nicht ab.
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 | Gründe | 
                
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 | Zwar kann der Antragsteller wegen der Lebensversicherungsbedingungen nicht die Presseversorgungslebensversicherung beleihen, aber das Bausparguthaben (dessen Freigabe die Antragsgegnervertreterin im Termin vom 17.06.09 zugesagt hat), zumal die Kostenrechnung des AntragsteIlervertreters mangels Verfahrensabschluß nicht fällig ist. | 
                
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 | gez.
 Dr. Schmid
 Richter am Amtsgericht
 
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                 |  | Also ich verstehe das nicht. Wenn man einen Advokaten bestellt muss man ihn auch bezahlen. Das ist wie beim Quelle, Neckermann oder OTTO. Hemd wie T-Shirt. Auch den Advokaten. Und wenn mich das Gesetz dazu verpflichtet eine Unterhose zu bestellen, dann muss ich die bestellen und bezahlen. Und das mit dem Bausparvertrag finde ich auch seltsam. Offenbar glaubt der Richter Dr. Schmid dem Organ der Rechtpflege bzgl. der Freigabe des Bausparvertrages. Betrachtet man den zeitlichen Verlauf stimmt das bedenklich.  |