Das kann es doch nicht gewesen sein, oder ?
Mitnichten !
So erhielt ich mein Scheidungsurteil, Gott sei Dank, aber mit dem Unterhalt bin ich nicht einverstanden. Und auch nicht mit der Methode. Erst überzieht der Vogl die Forderungen zum Wohle beider Advokaten, dann legt er noch einen Beweis vor, dass meine Frau doch eine Arbeit angenommen hat, und zu guter letzt verweigert mir der Doktor Schmid, der Amtsrichter, eine mündliche Verhandlung. Also Gründe genug, in Berufung zu gehen. Doch ohne PKH kann ich mir den Anwalt nicht leisten, und der soll Geld verdienen, so schreibt es das Gesetz vor.
Hier erstmal die Schreiben der Lebensversicherung und der Bausparkasse.
Die Lebensversicherung schreibt folgendes:
Bei Ihrer Versicherung handelt es sich um eine Firmendirektversicherung. Dabei ist Ihr Arbeitgeber Versicherungsnehmer und Sie sind Versicherter und unwiderruflich Begünstigter für den Todes- und Erlebensfall.
Damit von der Lohnsteuerpauschalierung Gebrauch gemacht werden kann, muss ausgeschlossen werden, dass Sie Ihr unwiderrufliches Bezugsrecht abtreten oder beleihen können. Die bestehende Vereinbarung hatten Sie Ihrem Schreiben beigefügt (Erklärung zur Firmenversicherung).
Zu dieser Firmen-Direktversicherung wurde im Einklang mit den Rechtsvorschriften des § 40 b E8tG eine unwiderrufliche Klausel als Voraussetzung für die Pauschalversteuerung der Beiträge vereinbart. Daher kann kein Darlehen auf die Versicherung gewährt werden.
Urteile bezüglich der Anrechnung der Versicherung zum verfügbaren Vermögen sind uns nicht bekannt. Das Recht zur Kündigung der Versicherung steht nur dem Versicherungsnehmer zu. Eine Verfügbarkeit ist während Ihrer Anstellungszeit damit nicht gegeben.
Die Lebensversicherungsgesellschaft bestätigt letztendlich die fehlende Verfügbarkeit. Liest man sich den Vertrag durch, so kann ich erst über die LV verfügen wenn das Unternehmen pleite macht oder ich das Unternehmen verlasse. Der Preis erscheint mir sehr hoch. Eine plausible Erklärung zur Anrechnung liefert die Richterin am OLG Frau Wunderlin.
Die Bausparkasse ist halt doch eine Bank, und die lesen bei so kleinen Beträgen alles ganz genau. Natürlich war meine Anfrage umfangreich belegt. :-) Am Telefon wurde mir mitgeteilt, man werde nie heiraten und den Anwälten des Familienrechts aus dem Weg gehen. Die Bausparkasse schreibt:
Erst wenn uns auch ein unterschriebener Auftrag von Frau XXX vorliegt können wir den Vertrag kündigen. Dies ist auch im Protokoll so angegeben, dass die Vertragskündigun~ erst durch die schriftliche Zustimmung von Frau XXX erfolgen kann.
Eigentlich bin ich jetzt in einer guten Position. Ich muss mich mit meiner Frau nicht mehr um das Geld streiten. Die Versorgung ihres Sportpferdes ist gesichert, auch der Audi A6 Quattro Kombi kann unterhalten werden.
Der Amtsrichter schreibt, ich solle meine Frau auf die Unterschrift verklagen. Dann kann ich ja noch auf die Unterschrift zur Auflösung des Bausparvertrages klagen. Und auf die Unterschrift der Anlage U für das Finanzamt. Fehlt noch was? Da will die Verwaltung eines Staates tatsächlich, dass eine Familie sich streitet? Das kann’s doch nicht sein! Wir haben Kindermangel! So wird das mit Deiner Rente nix, Herr Dr. Schmid, denn Du bist früher dran als ich!
Und immer lande ich bei dem Amtsrichter Dr. Jürgen Schmid. Ich bin doch nicht bescheuert.
Wenn eine Verwaltung mit solchem minderwertigem Personal bestückt wird ist die Politik verantwortlich. Ob die eine Haftpflichtversicherung haben? Mein Unternehmen schon. Und manche Schäden können wir nicht vermeiden. Ob die Staatsregierung eine Haftpflichtversicherung für einen solchen geistigen Blechschaden hat?
Dezember 2009
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