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Amtsgericht
an
Papa

Ausfertigung
 
 
 Amtsgericht München
Abteilung für Familiensachen 5a
Az..: 554 F 1959/0x
 
 
 In der Sache
 

Mama
gegen
Papa

Scheidung und Folgesachen
hier: Prozesskostenhilfe

erlässt das Amtsgericht München durch den Richter am Amtsgericht Dr. Schmid am
16.06.2009 folgenden

Beschluß

Der Antrag des Antragstellers vom 14.06.2009 auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Gründe

Die vom Gericht festgestellte Vermögenslage des Antragstellers lässt unter Anwendung von § 90
SGB XII die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht zu. Es ist dem Antragsteller zumutbar, das
eigene Vermögen (hälftige Bausparsumme in Verbindung mit möglicher Beleihung der Presseversorgungslebensversicherung) zur beabsichtigten Rechtsverfolgung einzusetzen.
 
 
 Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist daher abzulehnen.
 

gez.

Dr. Schmid
Richter am Amtsgericht

 

 

 

 

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