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 | Amtsgerichtan
 Papa
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 | Ausfertigung
 
 Amtsgericht München
 Abteilung für Familiensachen 5a
 Az..: 554 F 1959/0x
 
 
 In der Sache
 
 Mama gegen
 Papa
 
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 | Scheidung und Folgesachenhier: Prozesskostenhilfe
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 | erlässt das Amtsgericht München durch den Richter am Amtsgericht Dr. Schmid am16.06.2009 folgenden
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 | Beschluß | 
                
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 | Der Antrag des Antragstellers vom 14.06.2009 auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. | 
                
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 | Gründe | 
                
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 | Die vom Gericht festgestellte Vermögenslage des Antragstellers lässt unter Anwendung von § 90SGB XII die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht zu. Es ist dem Antragsteller zumutbar, das
 eigene Vermögen (hälftige Bausparsumme in Verbindung mit möglicher Beleihung der Presseversorgungslebensversicherung) zur beabsichtigten Rechtsverfolgung einzusetzen.
 
 
 Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist daher abzulehnen.
 
 
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 | gez.
 Dr. Schmid
 Richter am Amtsgericht
 
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