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Amtsgericht an Papa
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Ausfertigung Amtsgericht München Abteilung für Familiensachen 5a Az..: 554 F 1959/0x In der Sache
Mama gegen Papa
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Scheidung und Folgesachen hier: Prozesskostenhilfe
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erlässt das Amtsgericht München durch den Richter am Amtsgericht Dr. Schmid am 16.06.2009 folgenden
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Beschluß
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Der Antrag des Antragstellers vom 14.06.2009 auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
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Gründe
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Die vom Gericht festgestellte Vermögenslage des Antragstellers lässt unter Anwendung von § 90 SGB XII die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht zu. Es ist dem Antragsteller zumutbar, das eigene Vermögen (hälftige Bausparsumme in Verbindung mit möglicher Beleihung der Presseversorgungslebensversicherung) zur beabsichtigten Rechtsverfolgung einzusetzen. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist daher abzulehnen.
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gez.
Dr. Schmid Richter am Amtsgericht
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