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Irgendwann habe Sie mal JA gesagt. Und übernahmen eine Haftung.
Und so kann es schon passieren, dass Jahre danach auch vom Amt auf die Haftung aufmerksam gemacht wird.
Für eine offene Rechnung des Anderen aus dem Jahre 2007, schreiben wir grad jetzt 2010?

Nun habe ich ja gelernt, ganz genau zu lesen. Und die Positionen genau zu lesen.....

04.03.2010

LANDESJUSTIZKASSE BAMBERG
Heiliggrabstraße 28
96052 Bamberg
Telefon: 0951/833-0
Durchwahl: 0951/833-3356
Telefax: 0951/833-3500

Bamberg, 04.03.2010

*MITHAFTHINWEIS*

 

Sehr geehrter Herr Papa
laut Auskunft des zuständigen Kostenbeamten sind Sie Mitschuldner für die nachstehend berechneten
Kosten in Höhe von insgesamt 2.476,18 EUR. Der Kostenschuldner hat um Ratenzahlung, von ihm geschuldeten Gerichtskosten nachgesucht. Sie erhalten hiervon Kenntnis und Gelegenheit zur Stellungnahme, da Sie möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt für diese Kosten in Anspruch genommen werden müssen. Dies Ist keine Zahlungsaufforderung.

Kostenberechnung

01

Dolmetscher- und Übersetzervergütung
(§ 137 Abs.1 Nr. 5 KostOI

5646,37

02

1,0 Gebühr für Entscheidung nach § 1612
BGB (§ 94 Abs. 1 Nr. 1 KostO (Wert 3.000 Euro)

26,00

Summe Gebühren und Auslagen
abzüglich Zahlungen / SollsteIlungen
Von Ihnen zu zahlender Betrag

5672,37
3196,19
2476,18

davon tragen Sie 1/1
wegen laufender Ratenzahlung noch offen

5672,37
2086,19

Mit freundlichen Grüßen
die Kasse

 

Die Position 01 beschreibt die Kosten für’s “Gutachten” der GWG München gegen das ich mich gewehrt habe im Kostenrecht. Ich habe meinen Anteil, also die Hälfte auch schon in 2007 bezahlt.
In Postion 02 wird ein Verfahren nach BGB §1612 geführt. Das ist schön. Aber ich habe nie ein Verfahren wegen dem Kindesunterhalt geführt. Denn den zahle ich brav und rege mich nicht auf, denn ich will ja nicht, dass die Kinder in bitterere Armut vom Amt leben.

09.03.2010

Papa
an
Landesjustizkasse Bamberg

 

Ihr Mithafthinweis vom 04.03.2010

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
lt. o.g. Schreiben berichtet der Kostenbeamte, der Schreibende sei Mitschuldner, der Kostenschuldner habe um Ratenzahlung nachgesucht.

Ob die Möglichkeit der Ratenzahlung vom Amt eröffnet wird möchte bitte nicht von den folgenden Hinweisen abhängig gemacht werden, diese dienen nur der Wahrung des rechtlichen Gehörs und bringen zum Ausdruck, man verwahre sich hier gegen die Haftung.

 

Und so ergehen folgende Hinweise an die Landesjustizkasse zu Bamberg:

Gerichtsbekannt ist das Vermögen der Schuldnerin von mehr als 30.000 Euro das nicht für den Lebensunterhalt eingesetzt werden muss, Lebensversicherungen im Wert von mehr als 30.000 Euro, die zwar leicht veräußerbar oder beleihbar sind, jedoch nicht für den Lebensunterhalt einzusetzen sind.

Gerichtsbekannt ist ferner ein Bausparvertrag im Wert von mindestens 4.000 Euro, Pferdesportanhänger, Sportpferd und Allrad Audi A6 Kombi.

Gerichtsbekannt ist auch ein verfügbares Netto der Bedarfsgemeinschaft von mehr als 2.350 Euro im Monat. Gerichtsbekannt reicht dies nicht, um diesen Bedarf zu decken und noch dazu eine überteuerte Zeugenaussage (Lohngehilfen) zu bezahlen.

An den Kostenbeamten des Amtsgerichtes zu München ergeht folgender Hinweis:

Die Position 2 der Kostenberechnung stammt aus einem anderen Verfahren der Kostenschuldnerin, oder sonst wem, für die der Schreibende wohl nicht aufkommen muss, auch dann nicht, wenn zum Zeitpunkt des Anfalls der Bund der Ehe möglicherweise noch bestand. Der Schreibende mahnt Ordnung in den Aktenbergen an, wissend, es sei nicht einfach.

Der Papa

 

 

 

 

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