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Irgendwann habe Sie mal JA gesagt. Und übernahmen eine Haftung. Und so kann es schon passieren, dass Jahre danach auch vom Amt auf die Haftung aufmerksam gemacht wird. Für eine offene Rechnung des Anderen aus dem Jahre 2007, schreiben wir grad jetzt 2010?
Nun habe ich ja gelernt, ganz genau zu lesen. Und die Positionen genau zu lesen.....
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04.03.2010
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LANDESJUSTIZKASSE BAMBERG Heiliggrabstraße 28 96052 Bamberg Telefon: 0951/833-0 Durchwahl: 0951/833-3356 Telefax: 0951/833-3500
Bamberg, 04.03.2010
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*MITHAFTHINWEIS*
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Sehr geehrter Herr Papa laut Auskunft des zuständigen Kostenbeamten sind Sie Mitschuldner für die nachstehend berechneten Kosten in Höhe von insgesamt 2.476,18 EUR. Der Kostenschuldner hat um Ratenzahlung, von ihm geschuldeten Gerichtskosten nachgesucht. Sie erhalten hiervon Kenntnis und Gelegenheit zur Stellungnahme, da Sie möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt für diese Kosten in Anspruch genommen werden müssen. Dies Ist keine Zahlungsaufforderung.
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Kostenberechnung
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01
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Dolmetscher- und Übersetzervergütung (§ 137 Abs.1 Nr. 5 KostOI
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5646,37
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02
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1,0 Gebühr für Entscheidung nach § 1612 BGB (§ 94 Abs. 1 Nr. 1 KostO (Wert 3.000 Euro)
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26,00
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Summe Gebühren und Auslagen abzüglich Zahlungen / SollsteIlungen Von Ihnen zu zahlender Betrag
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5672,37 3196,19 2476,18
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davon tragen Sie 1/1 wegen laufender Ratenzahlung noch offen
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5672,37 2086,19
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Mit freundlichen Grüßen die Kasse
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Die Position 01 beschreibt die Kosten für’s “Gutachten” der GWG München gegen das ich mich gewehrt habe im Kostenrecht. Ich habe meinen Anteil, also die Hälfte auch schon in 2007 bezahlt. In Postion 02 wird ein Verfahren nach BGB §1612 geführt. Das ist schön. Aber ich habe nie ein Verfahren wegen dem Kindesunterhalt geführt. Denn den zahle ich brav und rege mich nicht auf, denn ich will ja nicht, dass die Kinder in bitterere Armut vom Amt leben.
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09.03.2010
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Papa an Landesjustizkasse Bamberg
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Ihr Mithafthinweis vom 04.03.2010
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Sehr geehrte Damen und Herren, lt. o.g. Schreiben berichtet der Kostenbeamte, der Schreibende sei Mitschuldner, der Kostenschuldner habe um Ratenzahlung nachgesucht.
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Ob die Möglichkeit der Ratenzahlung vom Amt eröffnet wird möchte bitte nicht von den folgenden Hinweisen abhängig gemacht werden, diese dienen nur der Wahrung des rechtlichen Gehörs und bringen zum Ausdruck, man verwahre sich hier gegen die Haftung.
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Und so ergehen folgende Hinweise an die Landesjustizkasse zu Bamberg:
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Gerichtsbekannt ist das Vermögen der Schuldnerin von mehr als 30.000 Euro das nicht für den Lebensunterhalt eingesetzt werden muss, Lebensversicherungen im Wert von mehr als 30.000 Euro, die zwar leicht veräußerbar oder beleihbar sind, jedoch nicht für den Lebensunterhalt einzusetzen sind.
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Gerichtsbekannt ist ferner ein Bausparvertrag im Wert von mindestens 4.000 Euro, Pferdesportanhänger, Sportpferd und Allrad Audi A6 Kombi.
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Gerichtsbekannt ist auch ein verfügbares Netto der Bedarfsgemeinschaft von mehr als 2.350 Euro im Monat. Gerichtsbekannt reicht dies nicht, um diesen Bedarf zu decken und noch dazu eine überteuerte Zeugenaussage (Lohngehilfen) zu bezahlen.
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An den Kostenbeamten des Amtsgerichtes zu München ergeht folgender Hinweis:
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Die Position 2 der Kostenberechnung stammt aus einem anderen Verfahren der Kostenschuldnerin, oder sonst wem, für die der Schreibende wohl nicht aufkommen muss, auch dann nicht, wenn zum Zeitpunkt des Anfalls der Bund der Ehe möglicherweise noch bestand. Der Schreibende mahnt Ordnung in den Aktenbergen an, wissend, es sei nicht einfach.
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Der Papa
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