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Der Anwalt im Familienrecht und seine Vebündeten

Wie erkennt man einen guten Anwalt ? Wie definiert man gut? Ich weiß es nicht. Mindestestens aber dadurch, dass er Handwerk anwendet und von Anfang an Unwahres und nicht Beweisbares bestreitet und Verfahrensfehler rügt. Denn nur das eröffnet weitere Verfahrensschritte. Aber auch wenn die Anwältin alles veranstaltet, es ist keine Gewähr, dass das Verfahren ordentlich geführt wird.

Die Advokata wird Ihnen erklären, dass es nicht darum geht, Recht zu bekommen, sondern zu gewinnen. Dazu ist jedes Mittel recht.  Das mag sein, ist aber kein Grund, das Handwerk zu vernachlässigen.

Ab einem Punkt ist man der Anwältin ausgeliefert. Entweder gibt sie Schriftsätze in das Verfahren ein, die man nicht kennt, gibt ihnen Schriftsätze erst einen Tag vor Fristablauf zur Korrektur oder macht gar nichts.

Die Pest für Anwälte ist sicher die Ablehnung von Richterinnen. Viel Arbeit und wenig Erfolg. Es benötigt schon eine ganz besondere Geisteshaltung in dem Wissen zu arbeiten, dass der Erfolg nicht von der Leistung abhängt.

Dem trägt auch die Vergütungsordnung (Honorarordnung) für die bezahlte Rechtspflege Rechnung. Macht man sich ernsthaft Gedanken, wie viel Zeit es benötigt, sich in einen halbwegs normalen Fall einzuarbeiten,  einen vollständigen und fachlich richtigen Antrag zu schreiben, die Schriftsatzerwiderung aufzusetzen und der Mandantin zuzuhören. Dann kommt man, also auch der Advokat,  schnell zu dem Schluss, mit Taxifahren ist mehr verdient. Doch mehr ist nach dem Studium von 18 Semestern geringer Menge eben nicht drin.

Viele können sich den Minimallohn von etwa 700 Euro für ein einfaches Sorgerechtsverfahren nicht leisten. Deshalb hat der Staat die Verfahrenskostenhilfe vorgesehen. Reicht das Geld nicht, übernimmt der Staat die Kosten des Verfahrens und die Anwaltskosten. Der Anwalt erhält jedoch nicht den vollen Lohn sondern nur etwa die Hälfte - also etwa 350 Euro. Natürlich ist das keinem zumutbar, für so wenig Geld zu arbeiten, schon gar nicht in einem Fachgebiet, in dem Geldknappheit der Mandaten  die Normalität darstellt.

Einige Methoden  - ordentliches Geld für die Arbeit zu bekommen - haben sich dem Vernehmen nach bei Rechtsanwältin Mali und Strasser aus München etabliert. Man beantrage VKH und bezahle zusätzlich für eine “Rechtsberatung” in einer “anderen Sache” nochmal eine erhebliche Summe.

Um sicherzustellen, dass die Kollegin “genug” Geld verdient, haben sich die RichterInnen etwas einfallen lassen. Sie möchten erst über die Verfahrenskostenhilfe entscheiden, wenn das Verfahren schon läuft. Das kann natürlich ein halbwegs erhrlicher und aufrichtiger Anwalt nicht hinnehmen. Sein Mandant ist in der Notlage (Kind weg) und hat kein Geld. Als Anwalt muss sich nun zumindest erstmal um die Kostenfreiheit als materielles Rechtschutzziel kümmern. Lässt er sich auf so eine Richterin ein, unternimmt er also nichts. Er hat zwar die Arbeit, den doppelten Lohn einzutreiben, aber sein Handwerk hat er nicht erledigt. Die Zusammenarbeit mit der Richterin ist offensichtlich. Ein verwerfliches Bild der Rechtspflege. Deshalb gibt es Leute, die bezeichnen solche Anwälte als “Organ der Unrechtspflege”.

Unsittlich und verwerflich kann man es empfinden, wenn der Anwalt im Nachlauf versucht, den Lohn durch Zwangsvollstreckung beizutreiben. Er hat gewusst, dass der Mandant kein Geld hat, sollte sich um die Verfahrenskostenhilfe bemühen, ließ sich auf die Richterin ein und gibt jetzt Vollgas. Das Verhalten des Anwaltes aus Nürnberg als Fachanwalt für Familienrecht ist durch nichts zu entschuldigen oder zu rechtfertigen. Die Einzigartigkeit der bekannten Zusammenarbeit mit Richterin am Amtsgericht Schwabach, Sabine Thiermann, scheint offensichtlich.

Die nachfolgende Beschwerde gegen die Einstellung einer Strafanzeige wegen Betruges macht die Verwerflichkeit des Handelns deutlich und soll dazu ermutigen, sich zu wehren. Nach Einstellung der Zwangsvollstreckung wird auf die namentliche Nennung auf Bitten des Betroffen verzichtet...

Zum Exkurs und  Strafanzeige  >>>>>

 

Oftmals kommt es bei Unterhaltssachen zu völlig abstrusen Forderungen der Gegenseite. Hacken Sie nicht gleich auf der ehemalig Geliebten rum, sie sei raffgierig oder nimmersatt. Lassen Sie dem Gedanken den Raum, nur die Anwälte wollen verdienen. Und zwar beide. Der Streitwert richtet sich nach der Forderung. Dabei muss die Forderung nicht realistisch sein, sondern nur begründet und am “Bedarf” ausgerichtet sein. Auch wenn offensichtlich ist, dass der Beklagte dies nie leisten kann, bleibt der Streitwert bestehen. Das Rechtsmittel dagegen ist die “Streitwertbeschwerde”. Die kann aber der Anwalt für Sie nicht stellen, weil er gar kein Interesse, also kein Rechtschutzziel, hat.

Mit Rechtspflege hat das gar  nichts zu tun. Die Tatbestandsmerkmale des gemeinen Betruges sind erfüllt. Allerdings muss man sich in eine andere Rolle begeben. Man sollte darüber nachdenken, ob der Anwalt, der so unsittlich fordert, bei der eigenen Mandantin nicht den Irrtum erregt, diese anwaltliche Leistung sei dazu geeignet, einen höheren Unterhalt zu erreichen, dafür sei auf jeden Fall ein hohes Honorar fällig.
Hans-Peter Vogel, Fachanwalt für Familienrecht aus München, kann man Betrug unterstellen. Doch lesen sie selbst, was Standeskollegen davon halten.

Zur Strafanzeige Hans-Peter Vogel >>>>>>>

 

Es geht nicht anders: Lernen Sie. Machen Sie sich schlau.

Wenn es um Ihre Gesundheit geht, heißt es: Seien Sie ein mündiger und informierter Patient.

Wenn Sie mit Juristen zu tun haben, heißt es: Seien Sie ein mündiger Mandant.

 

 

 

 

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