Das Kindergeld wird an den Elternteil ausbezahlt bei dem die Kinder leben, nur der ist tatsächlich berechtigt.
Soweit die Theorie.
Oft kommt es vor, dass das Kindergeld wie bisher weiterläuft und an den betreuenden Elternteil weitergereicht wird.
Dumm ist jetzt nur, dass irgendwer (Zum Beispiel DAS JUGENDAMT) der Kindergeldkasse stecken kann, das Kind lebt gar nicht beim Unterhaltspflichtigen.
Die logische Konsequenz ist zunächst eine vollständige Rückzahlung.
Und nur wenn der Unterhalt empfangende Elternteil schriftlich bestätigt, das Kindergeld erhalten zu haben, und nur dann, kann möglicherweise von der Rückzahlung abgesehen werden. Im Ermessen der Sachbearbeiterin.
Deshalb: schleunigst das Kindergeld loswerden. Notfalls mit Gewalt. Der Kindergeldkasse mitteilen, das Kind lebe nicht mehr in diesem Haushalt.
Ob man es jetzt dem anderen Elternteil mitteilt bleibt jedem selbst überlassen. Sollte man aber tun, es spült Geld in die Kasse der Familie.
Wenn man ein Kind betreut kann es auch sein, dass unvermittelt kein Kindergeld mehr kommt oder dass die Kindergeldkasse um Auskunft bittet. Zu Grunde liegt fast immer Denunzierung eines anderen. Bei mir war’s das Jugendamt dass einem Beschluss des Gerichtes vorgriff, nicht aber daran dachte, man gehe in die Beschwerde.
Wenn das Geld unvermittelt nicht mehr eintrifft kann eine veraltete Adresse die Ursache sein. Der Brief kommt zurück zum Amt. Was sollen sie tun?
Oder die Mädl’s hängen einfach ihren Mädchennamen wieder an den Briefkasten. Und wundern sich dann. (Kein Scherz. War mühevoll, sie davon zu überzeugen, dass es wirklich hilft, den Ehenamen auch dran zulassen)
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