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Zum Familien Gerichtlichen Verfahren gehören ja nicht nur die Streitereien um die Kinder, um den schnöden Mammon (Unterhalt) oder den Umgang. Auch Erbstreitigkeiten und Elternunterhalt gehören dazu. Das BGB regelt da ja wirklich einiges.

Die Politik sagt, wir wären mündige Bürger, mündige Verbraucher, mündige Patienten.

Also seien Sie auch ein mündiger Mandant!

Hinterfragen Sie Ihren Anwalt. Lassen sich Quellen nennen. Widersprechen Sie!

Und lesen Sie !

Gehen Sie nie davon aus, der Advokat macht alles richtig. Er ist auch nur ein Mensch, denkt oder döst. Doch der Übergang ist sehr fliesend. Und Sie müssen rausbekommen, ob Sie einen denkenden oder dösenden erwischt haben.
Und da gibt es noch eine Sorte. Die schalten ihr Hirn nur zur Arbeit ein, und behaupten dann noch, es wäre selbstverständlich. Na wenn das nicht schiefgeht.

Wundern Sie sich nicht, wenn der Advokat einen Vorschuss in Höhe von 100% haben möchte. Kein Problem bei Abrechnung nach RVG. Es ist zwar umstritten bei den Juristen (was auch sonst, sie können ja nix anderes) ob Vorschüsse der Berufsethik zuwiderlaufen, jedoch ganz ehrlich, beim Unterhaltsrecht oder Insolvenzrecht ist nach dem Verfahren nichts mehr zu holen. Der Advokat hätte zwar dann eine offene Rechnung, gar einen Titel, doch Sie sind Hartz IV.

Die größten Chancen haben Sie, wenn Sie von Anfang an das Jugendamt anlügen. Denn die fungieren wie ein Multiplikator. Denn die sehen ihre Aufgabe darin, Äußerungen Dritter, also auch der Eltern, in ein Verfahren einzubringen. Ungeprüft.

Vor Gericht dürfen Sie nicht lügen. Aber das Jugendamt darf Lügen verbreiten! Und das Jugendamt dürfen Sie belügen. Doch Sie dürfen nichts vortragen was beweisbar ist. Denn blöd ist wenn die Richterin doch versehentlich Tatsachen ermittelt. Oder wenn das Jugendamt auf einmal das Kind selbst haben will.

Gleiches gilt beim Gutachten. Die ersten Seiten bestehen aus dem was die Eltern erzählen. Einfach platt nieder geschrieben. Packt man da möglichst viel rein wiederholt sich das im Hauptteil und wird zum Schluss Realität der Gutachterin. Aber denken Sie dran: Nichts was beweisbar ist.

Wenn Sie es lernen wollen, wie so was geht, fragen Sie Frau Rechtsanwältin Marly. Echt Klasse! Da kann man was lernen. Reden was das Zeug hält, permanent, fast ohne Luft zu holen, aber nichts beweisbares, und bevor jemand nach Beweisen fragt wird das Thema gewechselt. Also wenn Sie eine Ausbildung machen wollen, dann dort.

Glauben Sie niemals daran, es würde sich jemand an irgendwelche Spielregeln halten. Keiner tut dies.

Und nun müssen Sie sich entscheiden, ob der Zweck die Mittel heiligt oder ob Sie Ihren Kindern irgendwann in die Augen schauen wollen oder Unterhalt zahlen wollen.

Denn eines ist ganz klar: Die Kinder sind die Bank. Und jeder der was anderes behauptet lügt Ihnen ins Gesicht. Egal ob ein Richter, eine Advokatin oder irgend ein Interessenverband für Unterhaltsrecht. Das Gesetz sieht das so vor. Dein Kind, Deine Verpflichtung. Auch für die Mutter. Andersrum eher selten, soll es aber auch geben.

Aber so profan darf man es nicht sehen. Geld ist tatsächlich nur die Nebensache. Eigentlich geht es um Macht und dem Verdecken von Unzulänglichkeiten.

Denn Familienrecht ist Faustrecht. Nimmt der Partner die Kinder einfach mit und bezieht eine andere Wohnung oder, die sicherste Methode, geht in ein Frauenhaus, ist die Sache fast schon gelaufen.

Das mit dem Gewaltschutz ist vergleichbar. Jede Frau kann Ihnen sowas anhängen und glaubhaft machen. Ohne mündliche Verhandlung bekommen Sie den Stempel der Gewalt aufgedrückt. Und seien Sie sicher, der Zettel wird zukünftig immer wieder rausgezogen.

 

 

 

 

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