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Wir machen den Weg frei, nach Deisenhofen!

nur nicht dann, wenn man über zwanzig Jahre Kunde der Bank war und eine Pfändung vom Finanzamt aufschlägt.

Man habe 14 Tage Zeit das aus der Welt zu schaffen. Sonst würde man das Vertragsverhältnis kündigen. (Das bedeutet auch SCHUFA Eintrag!)

Also immer ein zweites Konto haben das mit ein paar Euro im Plus steht. Das wird zwar auch gepfändet, doch mit dieser Bank kann man besser argumentieren und mit zukünftiger Geschäftsbeziehung locken.

Doch bei der Genossenschaftsbank schleunigst ausgleichen und kündigen. Also Spezl beim Bedienen im Biergarten “helfen”, oder ehrenamtliche Holzarbeit im Staatsforst (ehrlich) leisten.

Und ganz wichtig: Alle Gläubiger (Webspace, Telekom, Strom und Versicherung) aktiv informieren. Um den Weg frei zu machen zahlt man natürlich die Beträge bar in Münzen bei der Genossenschaft ein. Machen sie aus Kulanz einige Zeit mit. Aber nur wenn Kundschaft in den Schalterräumen steht. und nicht leise sprechen.

Denn: Wenn man mir 14 Tage Zeit gibt geht man davon aus, dass ich irgendwo Schwarzgeld habe auf das das Finanzamt nicht zugegriffen hat. Das ist also das Klientel dieser Bank, die den Weg frei macht!
Jetzt bin ich bei der Mafia, da weiß ich wenigstens woran ich bin.
Allerdings: Wenn eine Geschäftsbeziehung aufgelöst wird, dann für immer. Wiederkehr nicht möglich.

Kurios, aber ich hab’s mir gegeben, ist es, wenn das Finanzamt nun Steuer zurückerstatten will. Stur stellen. Man habe kein Konto. Und ein Dritter nimmt es nicht, wegen der Geldwäsche. Und eine Postanweisung nimmt man nicht, weil sie ganz viel Geld kostet, und einen Verrechnungsscheck nur wenn man den bei einer Bank kostenfrei in Bargeld tauschen kann.

Es geht. Habe den Scheck für die HypoVereinsbank in der Winzerer Strasse abgeholt. Und vier Leute beschäftigt.

Möglicherweise waren mehr von meiner Sorte da. Deshalb beschloss der Gesetzgeber zum 1.7.2010 das P-Konto einzuführen. Es schützt vor Pfändungen im Rahmen des
SGB - Mindestbedarfes und den Unterhaltszahlungen. Lesen Sie hier >>>>>>>>>>

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