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05.12.2011

Papa
an
Staatsanwaltschaft

 

Bezirkspolizeikommando Kufstein
Inngasse 4
6330 Kufstein

 

Strafanzeige / Strafantrag 24.05.2011 gegen
Elmar Köppl, (Dr. phil)
hilfsweise gegen Unbekannt

Hier: Sachstandsabfrage und Erweiterung
wegen Betruges und aller sonst in Frage kommenden Vergehen und Verbrechen.

 

Sehr geehrte Damen und Herren

 

man möchte sich doch nach geraumer Zeit doch mal über den Fortgang der Sache erkundigen, zumal hier jetzt eine Kostenrechnung eingetroffen ist.

 

1

Die Strafanzeige ist dem Beamten Rittermann am 24.05.2011 zum Einlauf gelangt. Ein Aktenzeichen ist hier bisher noch nicht eingegangen. Zur Sicherheit ist die Strafanzeige diesem Schreiben nochmal beigelegt worden.

2

Das Bezirksgericht Kufstein stellte am 24.11.2011 eine Zahlungsaufforderung zu und möchte so einen Beschluss der Tatrichterin Wibmer-Stern vollstrecken.

3

Der Tatrichterin ist vor Beschluss bekannt gegeben worden, dass der Beschuldigte keine Wissenschaft (Handwerkskunst) angewendet hat und seiner Profession zuwider gehandelt hat. Durch Art und Weise erregte er den Irrtum, ein Gutachten gegen Entgelt erstellt zu haben. Er schädigte damit zunächst die Staatskasse, durch Vollstreckung durch die Staatskasse jetzt auch beide Parteien. Er bereichert sich auf Kosten der Familie ohne ehrlich gearbeitet zu haben. Der Beschuldigte täuscht wissenschaftliches Arbeiten vor um in den Genuss von über 4.000 Euro zu kommen.

 

4

Die Tatrichterin Wibmer Stern scheint Mittäterin zu sein.

 

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Sie wird fortan beschuldigt, zu Gunsten eines Dritten unredliche Abrechnung zu decken und durch Vereitelung der Nachprüfung zu begünstigen.

6

Die Beschuldigte wurde mit Schreiben vom xxx aufgefordert, dem Beschuldigten Elmar Köppl aufzutragen Einzelzeiten zu nennen und zu belegen.
Beweis: Schreiben vom 03.04.2011

7

Dieser Antrag (Aufforderung) wurde nicht bearbeitet. Es kann dahinstehen, ob die Beschuldigte Wibmer-Stern nicht Willens war oder nicht zu dem Beschuldigten Köppl durchdrang. Ein Indiz für den fehlenden Willen ist es allemal, als das jetzt die Kosten von den Parteien eingefordert werden.

8

Die Beschuldigte Wibmer-Stern lud nach Kenntnis der erheblichen Methodenkritik an dem Schriftstück „Psychologisches Gutachten“ des Beschuldigten Elmar Köppl den selben zur Gutachten-Erörterung. Sie hat also an der Methode, das „Sachverständige“ Ergebnis auf Denunzierung, Meinungen von Dritten, Unwahrheit und Wahrheit nichts auszusetzen.

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Beides ist unzulässig. Eine Gutachten-Erörterung ist nur zulässig, wenn Unschärfen in der Leistung des „Sachverständigen“ zu beseitigen wären. Er hat schriftlich schon sein Bestes gegeben, mehr ist nicht drin.

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Das Anerkennen von Gerüchten, Denunzierungen und Mutmaßungen als Entscheidungsbasis begründet die Annahme, die Beschuldigte Wibmer-Stern führe ein Ausnahmegericht.

 

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Die Tatrichterin wird daher beschuldigt, zu materiellen Gunsten des Beschuldigten Köppl abseits des Rechtstaatenprinzips die Amtsgeschäfte zu führen.

 

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Der Sachverhalt rechtfertigt diese Strafanzeige, wegen Beihilfe zu einer Straftat und aller sonst in Frage kommenden Vergehen und Verbrechen.

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Um Wiederholungen zu vermeiden wird auf die Strafanzeige gegen den Beschuldigten Elmar Köppl verwiesen.

 

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Zur Glaubhaftmachung wird die Ablehnung der beschuldigten Tatrichterin beigelegt, die Bearbeitung durch das Landesgericht war nicht erhellend weil es an der Sache vorbeigeschrieben hat.

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Es wird dringlichst gebeten die Sachen auszuermitteln, auch im Hinblick auf falsche Beweisaussage.

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Der Fall Bachler und GWG-Gutachten belegen die Besorgnis der unredlichen Arbeitsweise.
Glaubhaftmachung: Google: ZDFzoom Kampf ums Kind (ZDF Mediathek)
Vielleicht können die Kollegen der Staatsanwaltschaft Linz, StA Herr Rainer Schopper mit bisherigen Erfahrungen unterstützen

17

Ferner wird um Mitteilung der Aktenzeichen gebeten. Auch gegen die Beschuldigte Wibmer-Stern möchte man als Nebenkläger vertreten sein.

Geschlossen
Papa

Anlage:
Strafanzeige vom 24.05.2011 gegen Dr. der Philosophie Elmar Köppl
Ablehnung der beschuldigten Tatrichterin
Anforderung der Einzelzeiten

Nachrichtlich an: Diverse, BMI, BMJ, Verfassungsgericht, Generalprotekturat

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