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05.12.2011

Papa
an
Diverse, BMI, BMJ etc.

 

Bundesministeriurn für Justiz
Palais Trautson
Museumstrasse 7
1070 Wien
Österreich

 per Einschrieb

Causa Köppl

 

Sehr geehrte Damen und Herren

 

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man möchte hier bitte in Erfahrung bringen ob das Ministerium auch Sachen aus dem Bundesland Tirol behandelt. Man hat hier das Gefühl, dort in Tirol wird geklüngelt.

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Grund der Besorgnis ist der Umgang mit dem „Sachverständigen“ Dr. der Philosophie Elmar Köppl aus Innsbruck im Gleichschritt mit Dr. Andrea Wibmer Stern zu Kufstein.

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Zu entscheiden hat die Tatrichterin Dr. Wibmer-Stern nichts mehr, die gestellten Anträge sind nicht mehr weiterverfolgt worden weil man ja die Arbeit von einem Gericht erledigt haben wollte: Tatsächlich lässt aber die Tatrichterin einen bezahlten Philosophen und Psychologen schaffen. Der sollte ein Gutachten zum Antrag erstellen.

 

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Bei der Prüfung des „Psychologischen Gutachtens“ stellte sich aber heraus, dass zwar „Psychologisches Gutachten“ draufsteht, aber das Geschriebene nichts mit einer Wissenschaft zu tun hat, auch die Methode nicht. Aber gelernt hat er’s. Sagt er.

 

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Im Wesentlichen stützt sich das Werk des Herrn Köppl auf die Aussagen Dritter, die bekannter Weise wahr oder unwahr, richtig oder falsch sein können. Eine Glaubwürdigkeitsprüfung führte er auch nicht durch, er schrieb einfach alles nieder. Auf dem Gesagten  beruhte dann seine Entscheidung zum Antrag.

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Der Tatrichterin ist zwar durch umfangreiche Stellungnahmen klargemacht worden, dass es sich bei dem Schriftstück nicht um ein Gutachten handelt sondern um eine Ansammlung von Gerüchten, Denunzierungen, Wahrheit, Mutmaßungen und böswilligen Unterstellungen, dennoch bezeichnete die Tatrichterin das Zeug als Gutachten.
•Die Prüfberichte sind diesem Schreiben angelegt.
Den Herrn Elmar Köppl hat man im Mai 2011 bei der Bezirkspolizei Kufstein wegen Betruges angezeigt. Doch da tut sich nichts, nicht mal ein Aktenzeichen wird übermittelt.
•Die Strafanzeige ist diesem Schreiben beigelegt.

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Betrug kommt deshalb am ehesten in Frage, weil keinerlei wissenschaftliche Methode angewendet wurde aber trotzdem „Psychologisches Gutachten“ auf dem Papier steht. Und Geld hat er wohl schon bekommen, über 4.000 Euro.

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Weil das Bezirksgericht Kufstein jetzt das Geld von den Eltern haben möchte, wird die Dr. Wibmer-Stern der Mittäterschaft beschuldigt. Schließlich hat ja die Tatrichterin lesen müssen, dass es sich nicht um eine Anwendung der Handwerkskunst, weder der Philosophie noch der Psychologie, handelt. Eigentlich hätte sie von Amts wegen die Polizei rufen müssen.
•Die Strafanzeige ist diesem Schreiben beigefügt.

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Wie beschrieben wurden die Anträge nicht weiterverfolgt weil die Tatrichterin die Mühewaltung (Originalbezeichnung lt. Rechnung) als Ausfluss der Wissenschaft (Gutachten) bezeichnet hat. Wenn eine Tatrichterin jedoch einen Entscheidung auf Gerüchten, Denunzierungen, böswilligen Unterstellungen, zersetzenden Methoden  und unsinnigen Ableitungen begründen möchte, dann ist es wohl ein Ausnahmegericht. Hätte man das gewusst, wäre man erst gar nicht hingegangen.

 

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Jetzt geht es um die Kosten für den „sachverständigen“ Köppl aus Innsbruck. Diese sollen jetzt die Eltern tragen. Dagegen verwehrt sich der hier schreibende Vater.
•Der Einwand ist diesem Schreiben beigelegt.

 

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Natürlich soll auch die Mutter von der Kostenlast befreit werden. Denn es ist unglaublich, was sich der Philosoph Köppl unter der Behauptung der Wissenschaft anmaßt.

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Es wird daher dringlichst darum gebeten, sich der Sache anzunehmen.

 

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Bitte reichen Sie die Angelegenheit nicht einfach nach Innsbruck oder Kufstein weiter.

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Der Dr. Elmar Köppl ist von der Landesgerichtspräsidentin als „Sachverständiger“ zugelassen, befragt und beeidigt worden, die Zertifizierung ist sogar schon bis 2018 ausgestellt worden. Die Landgerichtspräsidentin hält daran auch fest, obwohl sie die Prüfberichte erhalten hat.                adobe

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Die Tatrichterin ist wohl von der Landgerichtspräsidentin als Vorsteherin des Bezirksgerichtes Kufstein eingesetzt worden und ist, zumindest „Verwaltungstechnisch und Rechtspolitisch“, abhängig.

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Ein ermittelnder Beamter hat nachvollziehbar keinen Ansprechpartner an den dortigen Gerichten, benötigt wohl Rückendeckung von Außen. Herr StA Schopper aus Linz bekommt diese ja wohl auch. Zumindest von den Medien.

Die Kosten treffen die Eltern hart. Die Mutter lebt nur von dem Einkommen aus Ehe (Unterhalt), nach Abzug des Unterhaltes i.H.v. 1.400 Euro bleiben dem Vater auch nur noch 1.300 Euro (Landkreis München !!).

Und so bittet man darum, dass die Kosten nicht vollstreckt werden. Damit greift man ja auch nicht in die richterliche Unabhängigkeit ein.

Voller Hochachtung
Papa


adobe

 

 

 

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