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Österreich ist anders. Das wissen wir.

Es ist völlig unklar, wie man das Bundesland Tirol als Rechtstaat bezeichnen könnte. Denn es ist nicht anzunehmen, dass andere als die hier genannten Personen anders ausgebildet wurden. Oder doch? Wenn ja, wird hier berichtet. Mit Sicherheit.

Entscheidend ist wie üblich die erste Instanz. Mit dem Unterschied, dass die Strafverfolgung kostenpflichtig wird, wenn die erste Instanz nicht arbeitet, also die Strafanzeige einfach weglegt.
Das Geschäftsmodell ist Klasse, man besetzt die erste Instanz mit Personal die man sonst nirgends einsetzten kann. Wer mit dieser Leistung nicht zufrieden ist, muss erstmal bezahlen damit das genauso ausgebildete Personal in der zweiten Prüfungsinstanz tätig wird. Aber die zweite Instanz, also der Oberstaatsanwalt fällt doch den Kantinenkolleginnen  sicher nicht in den Rücken....

Damit ist die Strafverfolgung in Tirol ad absurdum geführt.

Es gibt noch einen Unterschied: In Österreich dürfen Beamte gegenüber Beamten einen NichtBeamten denunzieren und schädigen, Stimmung machen. Wie bei der Stasi, Nazis oder bei den Bolschewisten. Es muss nur der Rechtpflege dienen, dann sind Beamte und Ärzte von der Schweigepflicht befreit. Man wird also künftig für Österreich den Begriff Rechtspflege benutzen.

Betrug, Amtspflichtverletzung (A StGB §§146-148, 288, 302)

Dem Herrn Dr. der Philosophie Elmar Köppl aus Innsbruck wird vorgeworfen, als Sachverständiger dem Bezirksgericht Kufstein ein Schriftstück als “Psychologisches Gutachten” verkauft zu haben. Das Schriftstück weist jedoch keinerlei Wissenschaft auf. Die Methode ist keiner Wissenschaft zuzuordnen. Trotz Beschwer nennt die Hofrätin und Vorsteherin Dr. Andrea Wibmer-Stern als erkennende Richterin des Bezirksgericht Kufstein das unwissenschaftliche Zeug “Gutachten” und wird deshalb abgelehnt. Der Antragsteller erkennt, mangels Rechtstaatlichkeit ist hier kein Blumentopf zu gewinnen und stellt das Verfahren ein.

Für die Mühewaltung will der Köppl jetzt 4.000 Euro haben, die Eltern sollen zahlen. Die Staatsanwältin Magistra Birgit Unterguggenberger von der Staatsanwaltschaft Innsbruck vergisst den Verletzten über die Einstellung zu informieren, kein Wunder, in der Akte ist der Sachverständige Elmar Köppl als Opfer geführt.....

Nachdem man in Wien (BMJ, BMI, Generalprokurat) wegen dem Bearbeitungsstand nachfragt, erhält man den Einstellungsbescheid, von nun an tickt die Uhr: Ab Kenntnis muss man innerhalb einer Woche entscheiden, ob man kostenpflichtig weiterarbeitenlassen will. Man aber auch das Recht auf eine ausführliche Begründung. Und das Recht auf Akteneinsicht. Das hat man dann mal getan.

Die Akte zeigt keinerlei Spuren einer Bearbeitung, keine Notizen, keine Subsumtion. Nur eine Mitteilung an den Beschuldigten Sachverständigen Dr. der Philosophie Elmar Köppl.

Lesen Sie auf den folgenden Seiten die Strafanzeige und weitere Anträge. Und lesen Sie die Mühewaltung der Frau Magistra Birgit Unterguggenberger.

 

 

 

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