Lets GörgVerfahrenStrafsachenMandantenbetrug (§263)> Staatsanw'in Klaus §263>

 

02.09.2009

Staatsanwaltschaft
an
Papa

 Staatsanwaltschaft
München I

Aktenzeichen: 265 Js 223974/09                                   Telefon-Nr.: 089/5597-07
Telefax-Nr.: 089/5597-4131. -5197
Durchwahl-Nr.: 089/55975128
            Sachbearbeiter: Frau StA'in Klaus
München, 02.09.2009/Ehk

 

Herrn
Papa

Ermittlungsverfahren
gegen Piep

wegen Betruges
Strafanzeige vom 07.08.2009

 

Sehr geehrter Herr Görg,
von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens habe ich mit
Verfügung vom 26.08.2009 gemäß § 152 Abs. 2 Strafprozeßordnung
abgesehen.

Gründe:

Gemäß § 152 Abs. 2 Strafprozeßordnung ist ein Ermittlungsverfahren wegen verfolgbarer Straftaten nur dann einzuleiten, wenn hierfür zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Diese müssen es nach den kriminalistischen Erfahrungen als möglich erscheinen lassen, daß eine verfolgbare Straftat vorliegt.

Bloße Vermutungen rechtfertigen es nicht, jemandem eine Tat zur Last zu legen.

Nach dem in der Strafanzeige des Anzeigeerstatters Papa umfassend vorgetragenen Sachverhalt liegen keine Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten des Beschuldigten Piep vor.

Etwaige zivilrechtliche Ansprüche werden durch diese Entscheidung
nicht berührt.

Hochachtungsvoll
gez. Klaus
Staatsanwältin

 

Damit endet die Ausführung von Klaus. Doch gibt es Klaus wirklich? Das Schreiben war nicht unterschrieben. Und wie geht es weiter? Wo kann ich nachfragen? Ich glaub, ich muss da mal nachfragen. Einmal bei der Personalabteilung und dann gleich bei der Geschäftsleitung

  

 

 

 

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