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15.09.2009

Verbraucherschutz
an
Papa

 Bayerisches Staatsministerium der
             Justiz und für Verbraucherschutz

Sachbearbeiterin
Frau Moerke
Telefon
(089) 5597-2657
Telefax
(089) 5597-1811

 

Sehr geehrter Herr Papa

auf Ihre Schreiben vom 7. September 2009 teile ich Ihnen folgendes mit: Aus der
Ihrem Schreiben beigefügten Kopie eines Schreibens der Staatsanwaltschaft Mün-
chen I vom 2. September 2009 ergibt sich, dass diese das Ermittlungsverfahren
mit dem Aktenzeichen 265 Js 223974/09 nach § 152 Abs. 2 Strafprozessordnung
eingestellt hat. Das Original der Einstellungsverfügung, welches von der verfügenden
Staatsanwältin handschriftlich unterschrieben ist, verbleibt bei den Akten. Die
formlose Mitteilung der Einstellung an Sie als Anzeigeerstatter muss nicht eigenhändig
unterschrieben sein. Dies ergibt sich aus § 24 der Allgemeinen Geschäftsordnung
für die Behörden des Freistaates Bayern.

 

 Beschwerde gegen die Entscheidung können Sie bei der Staatsanwaltschaft München I oder der Generalstaatsanwaltschaft München, 80097 München, einlegen.

Mit freundlichen Grüßen

Kornprobst
Ministerialrat

  

 

 

 

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