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26.09.2009

Papa
an
Kornprobst vom Verbraucherschutz

 

Bayerische Ministerium für Verbraucherschutz
Geschäftsführung
Herrn Ministerialrat Kornprobst
Prielmayerstrasse 7
80097 München

 

Ihr Schreiben vom 15.September 2009

Sehr geehrter Herr Kornprobst

Haben Sie zunächst herzlichen Dank für Ihr Schreiben und die Wiederholung des Inhaltes des Schreibens von „Frau Klaus“ sowie den Hinweis auf die weitere Behandlung.

 

Unbeantwortet bleibt jedoch die tatsächliche Frage, ob es „Frau Klaus“ wirklich gibt und sie verbeamtete Staatsanwältin ist und als solche tätig ist.

Weiter unklar ist, zumindest für mich, ob sie die elektronische Maschine tatsächlich bedient hat.

Bitte sehen Sie es mir nach dass ich so wenig bemittelt nachfrage, aber ich muss alles immer ganz ordentlich unterschreiben, Verträge und Sachstandmitteilungen und so. Auch bei der Steuererklärung war die Tarifangestellte nicht mit meiner Paraphe einverstanden.

Also kann ich es nicht so ganz glauben, dass ich dieses Schreiben bewusst bekommen habe.
Wissen Sie, man hört und liest so viele seltsame Dinge, von einem Staatsanwalt in Landshut der geschrieben hat, wenn ein Jurist so eine elektronische Maschine mit einer Software bedient dann geschähe dies unbewusst , für die Folgen daraus müsse er nicht haften, - und so Unglaubliches dass ein Bankkaufmann als Arzt aufgetreten sei und über einhundert Operationen durchgeführt hätte. Oder von Gutachtern die jahrelang vor Gericht als Doctor auftreten und gar keine wissenschaftlichen Sachen erzählen und keiner von den Richtern  merkt es.

Auch kann ich das mit dem § 24 der Allgemeinen Geschäftsbedingung für Behörden in Bayern nicht recht verstehen. Ich arbeite doch gar nicht in einer Behörde.
Wenn mir ein Kollege was in mein Körbchen legt dann weiß ich, dass das nicht mit der Post kam. Es ist ja kein Eingangstempel von der Poststelle oder Zubringstelle vorhanden. Und solange der Kollege das nicht unterschrieben hat ist das ein Entwurf und ich muss es mit ihm besprechen.

Und wenn Angebote, Begleichungsforderungen und Beschwerden  nicht unterschrieben sind und einen Eingangsstempel darauf ist dann legen wir die zur Seite, weil wir sind dann ja gar nicht autorisiert die Sachen zu behandeln.

Und wenn dann jemand wissen will ob der ein oder andere was geschrieben hat und er ist ein Beteiligter dann geht unser Archivar die 10 Meter und holt das Papier und macht eine Kopie und vermerkt ob das ein interner Beschäftigter oder ein Telearbeiter war.

Also, die Mühe machen wir uns dann schon um nicht das Vertrauen unserer Auftraggeber zu verlieren. Manchmal müssen wir uns auch anstrengen um das Vertrauen wieder zu gewinnen.

Ich wäre Ihnen dann also schon zu Dank verpflichtet wenn Sie mir die beiden offenen Punkte klären könnten wenn Sie es können. Vielleicht kennen Sie dann ja jemanden von dem Sie glauben dass er es kann.

Mit vorzüglicher Hochachtung
Papa

  

 

 

 

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