Wenn das Verwaltungsgericht die Zulässigkeit dieser Arbeitseinstellung bestätigt kann man das Jugendamt noch mit dem ersten Schriftsatz an der Mitwirkung hindern. Dazu später mehr.
Nun etwas polemisches und eine Meinungsäußerung:
Egal, was die Richter am Verwaltungsgericht München Ettlinger und Höger, der ehrenamtliche Richter Wirthmüller oder die Richterinnen am Verwaltungsgericht München Winter mit der ehrenamtlichen Richterin Schneider zum Frühstück genommen oder geraucht haben könnten - sie sollten weniger davon nehmen.
Ein deutliches Indiz für fehlende Leistungsfähigkeit ist der Verweis auf das Familienförderungsgesetz. Lesen Sie mal nach!
Auch sonst ist die Kunst der Anwendung der Rechtswissenschaft im Neandertal angelangt und der Beschluss hat nichts mit der Anwendung geltender Gesetze zu tun. Dabei geht es weniger um die Aktensperrung sondern um die Stellung der kommunalen Jugendhilfe.
Würde man völlige geistige Leistungsfähigkeit ohne Genuss von BTM oder Pilzen unterstellen, kommt noch mentale Korruption oder gezielte Desinformation in Frage. Oder Kumpellei, äh Kooperation, mit den Machern des “Münchner Modell am Amtsgericht München”. Einfache Dummheit ist jedenfalls auszuschließen. Ein Indiz dafür findet sich im oben verlinkten Kommentar.
Das Verwaltungsgericht München (VerwG München) hat dem Vorgang das Aktenzeichen M18K 10.1647 vergeben und dem Antrag am 25.05.2011 nicht entsprochen. Doch lesen Sie selbst die Herleitung. Der Beschluss ist bei openJur 2012, 115792 veröffentlicht.
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