Längst bekannt ist, daß die Richterinnen am Amtsgericht zu München die Gutachten von der GWG München erledigen lassen und scheinbar immer folgen. Auch noch im Jahre 2010. Nach Möhnle und Dutzenden anderen die aufbegehrten vor dem Landtag.
Betrachtet man den Inhalt mal losgelöst vom Verfahren für’s Kind (um’s Kind) und stellt sich die Frage ob die Grundbedingungen für die Entlohnung (Entschädigung) gegeben sind.
Eine Bedingung ist, das ein Papier der Gutachterin vorliegt. Eine weitere ist eine Rechnung die innerhalb 3 Monaten an das Gericht gestellt wurde. Das war’s erstmal.
Verwirft die Richterin das Papier mit der Begründung, es wäre fahrlässig unbrauchbar erstellt worden eröffnet sich den Kostenträgern, also den Eltern, die Möglichkeit der Beschwerde gegen den Kostenbescheid.
Ich glaube, wenn jemand alles Erlernte auf die Seite schiebt und die Wissenschaft und deren Regeln nicht anwendet, dann betrügt sie in dem Moment, wenn sie Geld dafür nimmt. Gemeint sind hier die Psychologinnen und Psychologen die “ Familienpsychologische Gutachten “ erstellen und nicht der Wissenschaft folgen.
Die Erinnerung gegen die Kostennote wurde abschlägig beschieden, man begehrte auf gegen die fehlende allgemeinwissenschaftliche Arbeit und überhöhten Aufwand. Der Richter prüfte nichts, und blieb standhaft dabei, man müsse nicht auf Wissenschaftlichkeit abprüfen.
Man hat also nun den Beweis erbracht, die “Familien” Gerichte nehmens hin und “können“ nichts tun.
Damit schliesst sich der Gedanke, Gutachterinnen der GWG München können schreiben was sie wollen, Geld von den Eltern oder vom Land gibt es immer, eine Gegenwehr vom Gericht kommt nicht.
Nun ist die Richterin Juristin. Ein anderer Jurist schrieb den Begriff “denklogisch” im Zusammenhang mit Familienrecht nieder. Was ich damit sagen will ist, daß man eine Juristin belügen und scheinbar betrügen kann, ihr irgendwas vorlegen kann. Und es muss bezahlt werden.
Wer eine Zwangslage ausnützt handelt sittenwidrig. Dies ist ein wesentlicher Bestandteil des Betruges. Und so schrieb man eine Strafanzeige mit diesem Vorwurf.
Eine Juristin, hier eine Staatsanwältin, folgt nicht dem wissenschaftlichen Ansatz von These und Antithese, nein, sie sagt, sie könne es nicht mit Sicherheit nachweisen. Sie tut aber auch nichts, um das Wissen zu erlangen, um den Betrug, den Vorsatz nachzuweisen. Sicher, sie wird auch was anderes zu tun haben, sie verkennt aber, dass sich dieser Betrug gegen die Familie richtet und den Kindern unendliches Leid bereitet. Und die Familie ist die Keimzelle des Volkes.
Die Juristinnen wollen also unter sich sein. Damit stellen sie sich ins Abseits, gehören der Verwaltung an, nichtmehr dem Volk. Sie sind schlimmer und unehrlicher als die Bankmanager.
Jemand anderes ist schon verurteilt worden, weil er die Salzgeber - Truppe als Betrüger bezeichnet hat. Also tue ich das nicht, das scheint ja verboten zu sein.
|