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Wir schreiben das Jahr 2013. Das Kindschaftsrecht ist in Österreich modernisiert worden.

Doch kommt das in den Köpfen der Politik und der Justiz an?

Wohl kaum. Die Maßnahmen und Ansichten werden für die normale Gesellschaft wohl nie verständlich sein. Möglicherweis deshalb nicht, weil man gerade in Familiensachen immer davon ausgeht “Da wird schon was dran sein”. Doch da irrt man sich.

Zunächst muss man verstehen, dass der Jurist glaubt, wenn die Eltern sich streiten, entscheidet nur noch der Staat. Sie haben noch nicht erkannt, dass nicht der Staat ein Leben lang für die Kinder verantwortlich ist, sondern die Eltern.

Deshalb kommt es auch dazu, dass Kinder gequält werden. Mit Vorsatz.

Das kann aber nicht im Interesse des Kindes sein. Das Interesse des Kindes hat oberste Richtschnur eines jeden staatlichen Handelns zu sein. Zumindest in Europa (EU, EWG). Im Interesse des Kindes ist die Erziehung zu einem selbstständigen, gemeinschaftsfähigen, psychisch und physisch gesunden jungen Erwachsenen, der Zugang zur Bildung und normalen Arbeitswelt hat. Zu einem Grundrecht gehört auch ein zügiges und faires Verfahren vor den zuständigen Gerichten. Das alles findet man in den Konventionen der Europäischen Gemeinschaft und der UN (UN Kinderrechtekonvention und EU Menschenrechtekonvention).

 

Es ist aber nicht im Interesse des Kindes, mit Psychopharmaka behandelt zu werden, obwohl es nicht krank ist, sondern damit es ein Milieu erträgt obwohl es eine Alternative gibt. Den anderen Elterteil.

 

Frau Dr. Andrea Wibmer-Stern am Bezirksgericht Kufstein sieht das aber anders. Sie ist der Meinung, bevor das Kind wechselt, muss noch mit psychothropen Mittel experimentiert werden. Denn sie hört auf Philosophen (Dr. der Philosophie Elmar Köppl,  Innsbruck, zertifizierter Sachverständiger) die Gutachten im Familienrecht erstellen. Sie weiß ganz genau, dass sich der Zustand des Kindes in der Obhut der Mutter nur verschlimmert, spricht ihr dennoch das alleinige Sorgerecht zu.

Ein halbes Jahr später läuft der Elfjährige ferngesteuert rum - um sein Milieu zu ertragen. Mit einem Psychopharmaka eingestellt, das für Kinder nicht zugelassen ist und OffLabel eingesetzt wird. Denn er hat keine Krankheit.

 

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Ein halbes Jahr dauert es, bis der Rekurs in Landesgericht Innsbruck bearbeitet wurde. Da bleibt jede Gesundheit auf der Strecke. Wenn Wibmer-Stern einem Umgangsantrag nicht statt gibt, dauert es ein halbes Jahr, bis eingeschritten wird! Und drei Monate später ist immer noch kein neuer Beschluss gefasst!

Da ist die Manipulation und Entfremdung schon weit fortgeschritten. Das Kind krank. Mit der UN Kinderrechtekonvention oder der EMRK hat das nicht zu tun. Das ist vorsätzliche Körperverletzung durch die Richterin und gezielte Aushebelung der Konventionen durch die Volksrepublik. Es darf einfach nicht sein, dass man das faulste Personal ins Bezirksgericht setzt, was zur Überfrachtung des Beschwerdegerichtes führt.

 

 

 

In der Volksrepublik Österreich erhebt der Staat, also die Gerichte, für sich den Anspruch, über die Köpfe der Eltern zu entscheiden. Die Eltern und Kinder sind also entrechtet. Als Vertreterin der Volksrepublik ist es der Richterin Dr. Andrea Wibmer-Stern gemäß der UN- Konventionen untersagt, einen Minderjährigen psychothropen Stoffen auszusetzen. Sie hat dafür zu sorgen, dass eine Umgebung geschaffen wird, die die Gabe von Psychopharmaka überflüssig macht. Der eine Elternteil scheidet aus, dieses Milieu hat dafür gesorgt, dass der Sohnemann nun mit Psychopharmaka zugedröhnt wird.

 

Die Eltern tragen die Verantwortung für ihre Kinder. Ein Leben lang. Es ist die Pflicht und das Recht der Eltern ihre Kinder zu gemeinschaftsfähigen und selbständigen jungen Erwachsenen zu erziehen.

Fällt ein Elternteil aus, ist der andere Elternteil dran. Vor allem dann, wenn er die Erziehung alleinstehend schon mal erfolgreich betrieben hat.

Dabei steht es dem Staat jedoch nicht zu, den anderen Elternteil zu “prüfen”. Und schon gar nicht von einem Dr. der Philosophie der mit den Zeugen Jehovas in Verbindung gebracht wird. Der Staat, also die Richterin Dr. Andrea Wibmer-Stern, setzt völlig willkürliche, zersetzende  Maßstäbe und Methoden an.

Eine Fremdunterbringung kommt nur in Betracht, wenn beide Eltern versagen. Doch das kann die Richterin nicht behaupten, weil der Bub ja in der Obhut eines Elternteils war (an 26 Tagen des Monats)  und dieser Elternteil den Umgang vereitelt und jetzt die Pille verabreicht. Damit der Sohn das Milieu erträgt. Wie will sie also das Versagen des anderen Elternteils begründen? Nur ein totalitäres System setzt jetzt die “ Die staatliche Fürsorge” ein und behauptet dann steif und fest: Der Staat sorgt besser für den Sohn! Das ist bewiesener Unsinn.

Doch wer trägt dann die Verantwortung? Die Eltern! Ein Leben lang.

 

 

 

 

 

 

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