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 Haager Konvention über Menschenrechte.

Was hat das bei Trennung und Scheidung zu tun?

Naja, der Umgang des Kindes mit allen Elternteilen ist so ein Menschenrecht. Und bei der Gelegenheit regelte man auch andere Sachen, Herausgabe von Kindern oder die Auskunft (Artikel 55).

Das alle ist in der so genannten
Brüssel IIa Verordnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 2201/2003) geregelt.
Dort ist auch geregelt wenn man eine “Übersetzung” braucht. Also die Überführung von Bayerischem Recht in das Österreichische.

Eigentlich alles klar, oder?

Aber selbst Gerichte oder Ministerien wissen nicht immer genau Bescheid, selbst die extra eingerichteten “Zentralen Behörden” glänzen nicht mit Fachwissen. Doch wenn man gaaaanz lieb ist dann helfen sie alle. Und schicken einen schon in die richtige Richtung.

Nur die DEUTSCHE AMTSTUBE stellt sich blöd an. Und glänzt durch Unwissen. Es ist ihnen schlicht egal was mit den Kindern passiert. Kaktusverein.

 

 

 

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