Österreich ist anders. Das wissen wir.
Eine Staatsanwältin will nicht arbeiten. Unter arbeiten verstehen wir eine Tätigkeit, die das juristische, durch Studium zugeführte Wissen, abruft.
Gaaaanz zufällig fragte auch der Nationalrat die Regierung, wie sie mit “Beschwerden” umgeht
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Doch wo zeigt man eine Staatsanwältin wegen Amtspflichtverletzung und Vereitelung der Strafverfolgung an? Man hat es nicht gewusst und einfach mal an alle in Frage kommenden Ministerien, Polizeidienststellen und politische Einrichtungen verschickt.
Die Strafanzeige fand den Weg zum Staatsanwalt Mag. Florian Oberhofer und zu seinem Gruppenführer Mag. Knapp. Beide sitzen im gleichen Haus wie die Kollegin Staatsanwältin Mag. Unterguggenberger. Sie nutzen die gleiche Kantine wie die Richter Mag. Dr. Karlheinz Nagele, Dr. Santer, Dr. Walch, MMag. Mündle - und man glaubt es kaum, wie die Landesgerichtspräsidentin auch. Sie wissen schon, das die, die auch die Sachverständige zertifiziert. Ein Schelm, der Böses denkt.
Die Beamten als Staatsanwälte befinden nun, die Staatsanwältin wäre ihrer Pflicht nachgekommen. Sie habe das tagegenständliche Schriftstück (das Gutachten des Sachverständigen Köppl) gelesen, es sei detailreich, umfangreich und deshalb nachvollziehbar.
Offenbar kennen die Beamten den Schriftsteller Karl May nicht. Dessen Bücher haben die gleichen Eigenschaften. Doch Karl May war in keinem der beschriebenen Länder und die Handlungen sind frei erfunden. Die Bücher sind dick, detailreich und deshalb nachvollziehbar.
Folgt man den Ausführungen der Juristen der Staatsanwaltschaft könnte die Staatsanwaltschaft niemals eine Kunstfälschung ermitteln. Die Ermittlung würde ergeben, die Fälschung wäre farbenfroh und groß. Die Expertisen der Kunstwissenschaftler welche die Fälschung bestätigen seien unbeachtlich.
Lesen Sie und staunen Sie!
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