Lets GörgVerfahrenStrafsachenGeheimnisverrat JA (§203)> Staatsanwalt Burmeier>

 

06.04.2009

Staatsanwalt
an
Papa

 

Staatsanwaltschaft München I               
Linprunstraße 25, 80335 München

 

Strafanzeige vom 30.01.2009
gegen Dipl.Soz. (FH) R.G.
wegen Verletzung von Privatgeheimnissen

 

Sehr geehrter Herr Görg,

Ihrer Strafanzeige habe ich mit Verfügung vom 06.04.2009 gemäß
§ 152 Abs. 2 Strafprozeßordnung keine Folge gegeben.

Gründe

Der nach §§ 203, 205, 77 b StGB erforderliche Strafantrag wurde nicht binnen der 3-Monats-Frist
des § 77 b Abs. 1 StGB gestellt.  Der Fristbeginn nach § 77 b Abs. 2 Satz 1 StGB stellt ausschließlich auf die Kenntnisnahme von Tat und Täter ab, nicht aber auf deren Bewertung als strafbares Verhalten.

Hochachtungsvoll
gez. Burmeier
Staatsanwalt als Gruppenleiter

Diese Mitteilung wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb
keine Unterschrift, wofür um Verständnis gebeten wird.

B e s c h w e r d e b e l e h r u n g
Gegen diesen Bescheid können Sie binnen 2 Wochen nach Zugang
Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft München erheben.
Die Beschwerde kann innerhalb dieser Frist auch bei der Staatsanwaltschaft
München I eingelegt werden.

  

 

 

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