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Der Verfahrensbeistand in Verfahren des FamFG hat die Aufgabe die Interessen des Kindes zu vertreten.

Doch was ist von einer Rechtsanwältin zu halten, die Geld nimmt obwohl sie nichts gearbeitet hat?

Bestiehlt sie Familien? Die Eltern? Ist sie eigentlich ethisch und moralisch geeignet, die Interessen eines unmündigen Kindes zu vertreten? Entspricht dieses Selbstverständnis der Moral der Gesellschaft oder bleibt es der Gesellschaft der Juristen vorbehalten.

Die Eltern haben sicher noch nie eine Rechnung geschrieben und Geld genommen wenn sie nichts gearbeitet haben. Sie sind sicher die besseren Vorbilder als der vom Amtsgericht München bestellte Verfahrensbeistand Rechtsanwältin Manja Arlt aus Gauting.

Hier will jedenfalls keiner, dass unsere Kinder, wenn es denn schon sein muss, von Menschen vertreten werden, die sich an schutzlosen Eltern und Kindern bereichern und keine Leistung erbringen.

Doch wie Juristen (im Staatsdienst) wirklich denken, offenbart der Staatsanwalt als Gruppenführer Schütz der Staatsanwaltschaft München 1.  Es gibt keinen Grund der Annahme, andere Juristen wären vom Staat anders ausgebildet worden oder hätten eine andere Weisung erhalten.

Doch lesen Sie selber. Und machen es nach.

Der Bayerische Landtag kann jedenfalls nicht mehr sagen, er hätte davon nichts gewusst. Eine Petition hier >>>>>>>>>>>>>>>>>

 

 

 

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