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Warum zahlen Väter Unterhalt für unsere Kinder?

Damit Väter sagen können, das Kind bezieht nicht Hartz IV.

Denn Väter tun was für unsere Kinder!

Anders als im Sozialrecht gibt es beim Unterhaltszahler das fiktive Einkommen. Also ein angenommenes Einkommen, der Unterhalt läuft also zum Vermögen auf, wenn man das Ziel nicht erreicht.

Das unterscheidet ein Trennungskind oder eine Trennungsmama vom normalen Familienmitglied. Da sammelt sich kein Vermögen wenn die Kohle nicht reicht. Also ist ein Trennungskind privilegiert.

Ein Blick ins Kaiserreich offenbart das, was uns auch noch droht: Armut ist männlich. Jedenfalls weis die Gesellschaft der Juristen wie man Familien zerstört. Doch wie züchtet man eigentlich Juristen in Österreich? Haben die noch nicht gemerkt, dass die Gesellschaft der Juristen degeneriert ( Akte auf, Strafanzeige rein, Ablehnung, Klappe zu). Wenn die Purschen so weiter machen, fehlt es wohl an Nachzucht! Oder sie haben erkannt, dass es nur zwei Lebensrisiken gibt: Die Ehe und das Gericht.

Ein Beitrag zum Unterhaltsrecht in den Nachbarbundesländern hier von

www.vaterverbot.at                  adobe    

Aber für Unterhaltszahlungen muss es eine Schranke geben können:

Die Folter

Wenn ein Kind von Gerichten mutwillig einem psychisch krankem Elternteil im Haushalt eines Rauschgift- Konsumenten zugeführt wird und das Kind vorher ab Geburt beim anderen Eltern Elternteil lebte und anerkannt prächtig gedieh, dann hat das Land die Zeche zu zahlen. Der pflichtige Elternteil kann die Verweigerung und die drohende Vollstreckung durchaus mit Folter gleichsetzten.

Im Folgenden wird beispielhaft gegen eine Vollstreckung, Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung und drohende Haft vorgegangen. Den Anspruch auf “Unterhalt” macht das “Landesamt für Finanzen” im Rahmen des “Unterhaltsvorschussgesetz” (UVG) geltenden.

Es darf nicht vollstreckt werden, wenn die Würde des Menschen verletzt wird: Der Elternteil (hier ein Vater) schreibt von Folter. Lesen Sie selbst:

I.

Bei der von Ihrem zuständigen Gerichtsvollzieher Herrn Matthias Hanke unter den Az.: 6 DRII-1488/12 geführte Zwangsvollstreckung und Haftandrohung handelt es sich um Forderungen zum Kindesunterhalt vom Freistaat Bayern Gz.:1991/11-7G-5F3 mit Beschluss des Amtsgerichtes Bayern vom 03.02.12 erl. durch Rechtspfleger Strauß.

II.

Unberücksichtigt, dass ich nach wie vor gem. § 1603 BGB Leistungsunfähig bin, d.h. rechtlich keine Schuld aufläuft, wie sachfremd behauptet wird (und ich die Landesjustizkasse, bayerische RichterInnen und Rechtspfleger mehrmals darüber in Kenntnis setzte) hat RechtspflegerIn Strauß mutmaßlich am 03.02.2012 ein Papier mit dem Arbeitstitel „Beschluss“ erstellt, und ohne dem rechtlichen Gehör Rechnung zu tragen, abgeurteilt.

Wie eine echte Urkunde im Rechtsverkehr trägt der „Beschluss“ ein Dienstsiegel. Auf dem Papier ist unter der fehlenden Unterschrift das Dienstsiegel „Amtsgericht Bayern“ abgedruckt. Strauß wird im Geschäftsverteilungsplan vom Amtsgericht Bayern nicht geführt. Ein „Amtsgericht Bayern“ ist der Bayerischen Staatskanzlei unbekannt. [DG 107-06] Strauß ist damit vom Verfahren auszuschließen.

Der Antrag auf Vollstreckung ist rechtswidrig. Die Strafverfolgung gegen Strauß ist von Amtswegen einzuleiten.

III.

Die Würde des Menschen ist unantastbar, Folter ist verboten.

Das Kind lebte seit ihrer Geburt in der Obhut des Vaters und entwickelte sich umfangreich belegt, prächtig. Die Mutter war zu der Zeit wegen Fremd- / Eigengefährdung, Rauschmittel / Psychopharmaka-Missbrauchs u.v.m. in der geschlossenen Anstalt.

Die Ärzte in der Anstalt haben der Mutter eine Persönlichkeitsstörungen attestiert und fassten dies in der Diagnose „Borderline“ (Typ aggressiv, reizbar, explosiv) zusammen. Danach entschwand die Mutter aus der Anstalt. Der Mutter ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) entzogen worden. Nach einem Umgang behielt die Mutter das Kind ein und tauchte erstmals mit dem Kind unter.

Der hier schreibende Vater machte dies alles stets den bayerischen Gerichten bekannt, stellt Anträge und belegt alles mit Zeugnissen. Über die Schädigung des Kindes berichteten mehrere Fachärzte und Therapeuten in Verfahren und im Rahmen der Meldung „Kindeswohlgefährdung“. Das Kind leidet an der Traumatisierung durch den plötzlichen Entzug der Hauptbezugsperson. Es entwickelt sich stark verzögert und ist verwahrlost.

Das Amtsgericht Schwabach/ Landkreis Roth mit dem Beschwerdegericht OLG Nürnberg würdigten die Gesamtumstände nicht.

Ab Jahreswechsel 2011/2012 bis 22.05.2012 befand sich das Kind in der Obhut des Vaters im Gerichtsbezirk Borna. Dies war allen Verfahrensbeteiligten der laufenden Verfahren bekannt gemacht worden. Noch immer ist der Mutter das ABR entzogen. Das Amtsgericht Nürnberg erließ auf Antrag der Mutter einen vollstreckbaren Beschluss auf Herausgabe durch Anwendung von Gewalt. Dieser wurde am 22.05.2012 gegen Vater und Tochter mit Handschellen und Kampfgas vollstreckt.

Seitdem ist das traumatisierte Kind wieder der belegt psychisch kranken und abhängigen Mutter und einem Kokain- und Heroinabhängigen Lebensgefährten ausgesetzt der zudem tablettenförmige Substitions-Medikamente auflöst und wie Heroin spritzt.

Diesem Milieu ist das Kind schutzlos ausgeliefert und nimmt fortwährend Schaden an Psyche und Seele. Neben den psychosomatischen Begleiterscheinungen ist das Milieu nicht nur entwicklungshemmend sondern kann bis zum Tode führen: Kieron-Marcel (†2) aus Leipzig/Gohlis, Zoe (†2), Chantal (†11), aus Hamburg, Kevin (†2), Lara Mia (9M†), Lea-Sophie(†5), Leon (†11M), Jessica (†7), Robin(†2) sowie Sarah (†3) aus dem Land-kreis Roth/ Nürnberg u.v.m...

Diesem Treiben der bayerischen Organe ist das Kind schutzlos ausgeliefert. Der Vater kann nur hilflos zusehen, wie das Kind im Leiden gehalten wird. Er muss täglich mit der Meldung über das Ableben seiner dreijährigen Tochter rechnen.

IV.

Der Freistaat Bayern finanziert die Mutter auch mit dem Unterhaltsvorschuss i.H.v. 133 € und fordert diesen Betrag nun monatlich vom Vater. Diese Forderung ist unsittlich. Man fordert den Vater dazu auf, sich aktiv an der fortwährenden Schädigung zu beteiligen, Monat für Monat.

Es ist unmenschlich, unmoralisch und unethisch, eine Person durch und wegen Geld in einem solchen Leiden zu halten.

Es ist des Menschens unwürdig den Vater des Kindes unter Androhung eines empfindlichen Übels (Eidesstattliche Versicherung und Haft) zu zwingen und durch Gabe von Geld am Leid des Kindes mitzuwirken. Eine Unterzeichnung der erzwungenen Eidesstattlichen Versicherung kommt dem Einverständnis gleich, bei einer Leistungsfähigkeit diese Situation zu billigen.

Die so für Marlene gezeichnete Lebensperspektive ist weder mit meiner Wertevorstellung noch mit meinem Gewissen in Einklang zu bringen.

Der Freistaat Bayern gibt vor, die Mutter mit einer Leistung mit dem Titel Unterhaltsvorschuss zu unterstützen. Unter den genannten Umständen, hat er das Recht auf eine Refinanzierung durch den Vater verwirkt, auch dann wenn es Gesetz ist.

Vorsätzlich Bedingungen zu schaffen, die allen Artikeln der UN-KrK zuwider laufen und billigend den Tod des Kindes in Kauf nehmen, ist mit der Würde des Menschen Art. 1 GG nicht zu vereinbaren und die Refinanzierung die perfideste Art der Folter (Art. 1 GG i.V.m. Art. 2 GG) empfunden.

V.

Es wird beantragt:

- die Anordnung zu erlassen, dass die Vollstreckung aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen (vgl. zu II. ) eingestellt wird.

  • - die Anordnung zu erlassen, dass die Anordnung der Vollstreckung gem. § 74 sächsBG i.V.m. der sächs. Verfassung nicht befolgt werden kann, weil:
    die Vollstreckung verletzt die Menschenwürde und Art. 1 i.V.m. Art 2 GG
  • die Vollstreckung verwirklicht und/oder vollendet bei Ausführung mind. die Straftatbestände der §§ § 92 (2) Nr.6; 236; 239a; 240; 253; 255; 257; 258a, 263; 267; 333, 336; 340, 343; 344; 345; 348, 357 StGB und fördert § 29 BtmG

- Alles zu veranstalten, dass der Freistaat Bayern vertreten durch das Landesamt für Finanzen von den Forderungen ablässt.
- Die Kosten des Verfahrens dem Freistaat Bayern aufzuerlegen.
- Hilfsweise sind die Parteien frei von Kosten zu halten.

Seitdem Report Mainz am 13.11.2012 über Gustl Mollath und Frau Dr. Beate Merk berichtete, wie sie den Landtag belogen hat und die Methode offen gelegt wurde, muss auch dem Letzten klar werden, dass es System ist. Frau Dr. Beate Merk ist mit dem Fall vertraut, sie selbst behauptet, alles geschähe nur zum Wohle des Kindes und dass sie sich immer für das Kindeswohl einsetzten würde. Wenn sie schon den Landtag belügt, ja Herrschaftszeiten, wer glaubt ihr dann noch! Fehlt ja nur noch, dass Frau Dr. Merkl verlautbaren lässt: “Ich habe vollstes Vertrauen in Herrn Dr. v. Guttenberg - äh Frau Dr. Merk. Aber die Sozis sind auch nicht besser: Gabriel weiss von nix und Ude hält das alles für Einzelfälle - Dumm, Dreist oder Naiv?

Gustl Mollath mit Beate Merk hier: http://www.sueddeutsche.de/bayern/justizministerin-im-fall-mollath-unter-druck-dem-job-nicht-gewachsen-1.1522294

Petition

 

 

 

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