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28.06.2011

Staatsanwaltschaft Innsbruck
STA816
Maximiliansstrasse 4
6020 Innsbruck

per Facsimile an +43 (0)512/567335

Strafanzeige / Strafantrag gegen   

Frau Beamtin Barbara Kogler, hilfsweise gegen Unbekannt

Wegen Verrat von Privatgeheimnissen im Amt, Verstoß gegen die berufliche Schweigepflicht
und aller anderen in Frage kommenden Vergehen und Verbrechen.

Hier: Erledigung der Sache

Einstellungsbescheid der Staatsanwältin Frau Magistra Renate Nötzold vom 26.05.2011, hier eingegangen mit einfachem Brief am Montag den 30.05.2011; Einstellungsbegründung auf schriftlichen Antrag hin vom
05.06.2011, hier eingegangen mit einfachem Brief am 09.06.2011

Sehr geehrte Damen und Herren

1

mit Kenntnis der Einstellungsbegründung und der erfolgter Akteneinsicht wird auf eine weitere Verfolgung der Sache nun kein Wert gelegt.

I.

2

Der hier schreibende Geschädigte hat erkannt, dass es einer Schuldirektorin lt. Ausführungen der Staatsanwältin Magistra Renata Nötzold der Staatsanwaltschaft Innsbruck  jederzeit erlaubt ist, wahre und unwahre Dinge in ein Gerichtsverfahren das Sorgerecht betreffend einzubringen, eigene Meinungen und Vermutungen äußern darf und persönliche Geheimnisse verraten darf, die unter der Bedingung der Schweigepflicht anvertraut wurden. Dabei muss die Beschuldigte Direktorin des Sonderpaedagogischen Zentrums Hopfgarten Barbara Kogler nicht mal als Zeugin geladen werden, es reicht aus, wenn Frau Hofrätin und Vorsteherin des Bezirksgerichtes Kufstein Dr. Wibmer-Stern als erkennende Richterin dies tun könnte.

II.

3

Ferner hat der hier schreibende durch die Akteneinsicht die Erkenntnis gewonnen, dass die gesamte Akte der Strafanzeige / des Strafantrages zur Kenntnis an die Akte der Familiensache gehängt wurde, somit also zur Kenntnis der Hofrätin und Vorsteherin des Bezirksgerichtes Kufstein Dr. Wibmer-Stern gekommen ist.

4

Für das familiengerichtliche Verfahren ist diese Akten jedoch nicht von Belang, dort geht darum ob eine Mutter bei fehlender Befähigung zur Fürsorge ein Kind in die Anstalt bringen darf und das Kind  weiter in der Sonderschule darben muss , denn  eine andere Beschulung sei nicht mehr möglich, weil das Kind nach erfolgter Umgangsvereitelung aggressiv wurde – der Vater jedoch belegt durch unabhängige Berichterstatter aus der Zeit als der Bub noch bei ihm wohnte die notwendige Förderkompetenz aufweist und die damaligen Erfolge bekannt sind.

5

Die Datenübermittlung an die Frau Dr. Wibmer-Stern diente also nicht dem Zweck der Datenerhebung und Datenspeicherung sondern der Denunzierung, die Beamtin als Staatsanwältin Magistra Renata Nötzold möchte offenbar dem hier schreibenden Vater schaden.

III.

6

In welchem Verhältnis die Beamtin Nötzold mit Wibmer-Stern oder Kogler steht, ist hier nicht bekannt, offenbar kopulieren sie auf eine unbestimmte Weise und halten das Verfahren der legalen Denunzierung durch Beamte hoch.

7

Es liegt nahe in der Vergangenheit nach Vergleichbarem zu forschen und wird schnell bei den Nationalsozialisten im Dritten Reich (in der gemeinsamen Vergangenheit) oder der ehemaligen DDR in Gestalt der Staatssicherheit (StaSi) fündig, finden sich aber auch jenes Verfahren der Denunzierung bei den Zeugen Jehovas und den Scientologen in der Gegenwart wieder.

8

Da nicht daran zu glauben ist, dass andere Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Innsbruck anders ausgebildet wurden scheint es tägliche Übung an Universitäten der Juristerei in Österreich zu sein, die Studierenden so auszubilden oder es scheint in Gerichtssälen als Ausfluss dieser Ausbildung oder Erinnerung an jene Zeit so gehandhabt zu werden. Und so kann eine Fortführung der Ermittlungen zu keinem anderem Ergebnis führen

9

Es scheint Usus zu sein, Akten an sich sinnfrei und nur zum Zwecke der Denunzierung auszureichen und das es zur Aufgabe von Beamtinnen gehört, alles mögliche von sich lassen um einem Nicht -  Beamten und gar einem Bürger eines anderen Bundeslandes zu schaden, und so kann es nicht unter Strafe stehen, dieses Schreiben im Rahmen der freien Meinungsäußerung und der Anregung der gesellschaftlichen Diskussion unbestimmt zu publizieren.

10

Mit der Frage, ob tatsächlich so gelehrt wird, wendet man sich u.a. die Rechtswissenschaftliche Fakultät Innsbruck, Strafrecht und Rechtsgeschichte.

Hochachtungsvoll

der Papa

Nachrichtlich an.
Das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Tirol & Präsidialbüro
Den politischen Parteien, dem BMJ zu Wien, dem BMI zu Wien, der Zentralen Behörde für Deutschland, der Zentralen Behörde für Österreich.

 

 

 

 

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