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Im Bundesland Tirol ist vieles anders.
Dort halten die Beamten noch wirklich zusammen.

Geht Ihr Kind in eine staatliche Schule so kann eine Direktorin völlig straffrei gegenüber einem Gutachter alles erzählen was sie vermutet, meint. Sie darf lügen, persönliche Geheimnisse verraten.

Hier beschrieben ist eine Strafanzeige und die Behandlung durch die Staatsanwältin Nötzold in Innsbruck.

Und weil die Staatsanwältin Nötzold gerne denunziert, gibt sie die Strafanzeige an die Bezirksrichterin, Vorsteherin und Hofrätin Dr. Wibmer-Stern weiter, legt den Akt “Zur Kenntnis” dem Obsorgeverfahren bei.


Genaues Lesen ist von Nöten.

Das sollte den Leser von der Richterin unterscheiden.

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