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13.08.2013

 

Papa
an
Polizeiinspektion

 

 Hier das Dokumente gegen Personal des Direktor Zierl am Amtsgericht München

 

Strafanzeige

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren

Der Strafanzeige wegen Nötigung und des Verdachtes auf Beweismittelunterdrückung und Verfolgung Unschuldiger gegen Unbekannt liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:

 

Ich habe am Datum Antrag beim Amtsgericht München auf Verfahrenskostenhilfe und Beiordnung eines Anwaltes wegen einer Vollstreckungsabwehrklage gestellt.

 

Neben den Auskünften zu meinen wirtschaftlichen Verhältnissen habe ich einen Entwurf der Klage- schrift beigelegt. Der Entwurf ist mit dem Wort „Entwurf“ gekennzeichnet und nicht unterschrieben.

 

Auf möglicherweise richterliche Anordnung erhielt ich den Hinweis, dass möglicherweise die Abänderung das geeignete Rechtsmittel wäre, worauf ich begegnete, für den höchst komplizierten Sachverhalt wäre eben deshalb ein Anwalt von Nöten.

 

Über ein halbes Jahr später erhielt ich eine Kostenrechnung der Justizkasse über fast 1.000 Euro. Auf Nachfragen bei Gericht wurde mitgeteilt, die Verfahrenskostenhilfe wäre von Richterin Siebert (521) am Amtsgericht München am 27.09.2012 abgelehnt worden. Einen Kostenbeschluss gäbe es nicht, weil die GKV zum Tragen käme.

 

Nun habe ich die Niederschlagung der Gerichtskosten beantragt, weil ich ja nur den Antrag auf  Verfahrenskostenhilfe gestellt habe und den eigentlichen Antrag nicht stellen konnte, weil ich kein Geld für Anwalt und Gerichtskosten habe.

 

Daraufhin erhielt ich ein Schreiben der Justizkasse Bamberg, in welchem man mir mit Lohnpfändung und Zwangsvollstreckung droht.

 

 

 

Nunmehr glaube ich, dass die Tatbestandsmerkmale der (schweren) Nötigung 240 StGB erfüllt sind:

 

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem
empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels
zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf
Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
… 3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht

 

Die vorgeworfene Tat ist rechtswidrig weil verwerflich, denn dem geforderten Betrag steht keine Leistung entgegen. Die Unbekannte nutzt als Amtsträgerin ihre Möglichkeiten nur aus, um mir zu schaden. Das ist zudem unsittlich und reine Schikane. Es gibt zudem keine rechtliche Grundlage, für ein nicht beantragtes und nicht geführtes Verfahren Geld zu verlangen.

 

Ich werde mit dem empfindlichen Übel der Lohnpfändung und Zwangsvollstreckung bedroht. Nach jahrelanger Erwerbslosigkeit habe ich nun wieder ein sozialabgabepflichtigen Beschäftigungsverhältnis und bin in der Probezeit. Eine Lohnpfändung (über anderes Geld verfüge ich nicht) würde unzweifelhaft das abhängige Beschäftigungsverhältnis gefährden und mich wieder in die Sozialhilfe drängen. Glauben Sie mir, dass ist ein empfindliches Übel!

 

Ich will für ein Verfahren, dass ich nicht geführt habe, kein Geld bezahlen, weil es mir zum Leben und zur Versorgung meines Sohnes fehlt. Ich will nicht, dass eine Unbekannte mich entreichert. Ich will das nicht! Das habe ich der Unbekannten auch mittgeteilt.

 

Ich will für ein Verfahren, dass ich nicht geführt habe, kein Geld bezahlen, weil es mir zum Leben und zur Versorgung meines Sohnes fehlt. Ich will nicht, dass eine Unbekannte mich entreichert. Ich will das nicht! Das habe ich der Unbekannten auch mittgeteilt.

 

Ich glaube nicht, dass die Unbekannte die Tragweite ihres Handeln nicht absehen kann. Sie dürfte im Staatsdienst sein und auf Grund ihrer Ausbildung die Tragweite erkennen können (STGB 20,21)

 

Ich bitte nun doch um Aufnahme der Ermittlungen, Ermittlung einer Verdächtigen und Beschuldigung derselben nebst Erstellen eines Strafantrages zur Eröffnung eines Hauptverfahrens.

 

Beweismittel:
Akte des Amtsgerichtes München DRII-0167/12 - 521 F7017/12
Akte der Justizkasse Bamberg, Kassenzeichen 884020528869
Zeugen:
Der Anzeigeerstatter

 

 

 

Papa

 

 

 

Die Richternummer 521 gehört zu Richterin am Amtsgericht München Nicole Siebert, die mit Dr. Jürgen Schmid Fortbildungen für RichterInnen bei “Deutsches Anwaltsinstitut e.V.” (www.anwaltsinstitut.de) durchführt.

Dr. Jürgen Schmid (554) wurde schon auffällig, weil er u.a. Eltern das Sorgerecht versagte, weil er sie den “Trennungsvätern” zuordnete. Damit wird offener Protest und Massenkundgebungen gegen den Unsinn  mit Repressalien begegnet.

 

 

 

 

 

 

 

 

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