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13.08.2013

Dem Vorwurf der Nötigung muss sich irgendjemand aus der Verwaltung der Abteilung 5 des Amtsgerichtes München stellen. Es kann aber auch die Familienrichterin Siebert sein, die ja auch Fortbildungen gibt.

Papa hat einen Verfahrenskostenhilfeantrag an das Gericht gestellt und einen Entwurf der Klageschrift beigelegt, den er auch nicht unterschrieben hat.

Er beantragte die Beiordnung eines Anwaltes, um form- und inhaltlich richtig einen Antrag stellen konnte.

Die Verfahrenskostenhilfe und Beiordnung wurde abgelehnt, der Beschluss nicht übermittelt. Irgendwann kam die Kostenrechnung über 933 Euro. Die Beschwer, das VKH Verfahren sei kostenlos und sonst sei kein Verfahren geführt worden, wurde mit Drohung der Zwangsvollstreckung und Lohnpfändung beantwortet.

 

Also schreibt Papa eine Strafanzeige gegen unbekannt.

 

 

 

 

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