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29.04.2010

 

Denklogisch. Im Familienrecht. Allein der Begriff beisst sich wie der Witz vom ehrlichen Polen, der schnell mit dem eigenen Fahrrad zur Arbeit fährt. Sie glauben das alles nicht? Hier das Dokument >>>>>>>>>>

Eine Bitte an die Presse von GUJ, Springer et all die Ihr alle fleißig nach dem Begriff “DENKLOGISCH” googelt: Lest und interessiert euch für dieses Thema!

Ich wurde darauf hingewiesen, man könne es als Verletzung der Persönlichkeitsrechte sehen, wenn  Namen auf einem Dokument der Staatsanwaltschaft nicht geschwärzt werden.

Ich bin der Meinung, der Name des Staatsanwaltes muss sichtbar sein damit jedermann genau diesen anrufen kann um zu erfragen ob er das wirklich geschrieben hat. Es ist dem Leser nicht zuzumuten, erst mit mir Kontakt aufnehmen zu müssen um Namen und Kontakt zu erfahren.

Ein Mensch der ein Amt bekleidet und im Rahmen seines Vermögens “Im Namen des Volkes” Beschlüsse und Urteile spricht muss stets damit rechnen, als lebendes Beispiel für Kritik aus “den Reihen des Volkes” zu dienen.
Es geht hier nicht darum, Jagdt auf einen Menschen zu machen, der Herr Dr. Jürgen Schmid  jedoch soll nach dem Gesetze handeln und hat dem Volk zu dienen. Deshalb darf er ebenso öffentlich beschuldigt (Tathinweis: Münchner Modell) werden wie der Huber, der Depp, der mir runzbesoffen durch mein Maisfeld gefahren ist. Und der Huber behauptet auch noch, er wäre dabei nüchtern gewesen! Der Burschenverein hätte es ihm angeschafft!
Was unterscheidet den Herrn Dr. Jürgen Schmid von Herrn Ackermann? Den Mixxnern dieser Welt? Nichts. Und da war die Presse ganz schnell und live dabei.

Und so kann man den Herrn Dr. Jürgen Schmid beschuldigen mit seiner “Koordination der Kooperationen” und dem Aufruf zum Verrat von persönlichen Geheimnissen im Münchener Modell als Amtsperson zur Begehung von Straftaten aufzurufen. Was liegt näher als die Vermutung, er könne als erkennender Familienrichter dies so auch praktizieren, gedeckt von den Kooperationspartnern?

Wenn Sie nicht glauben, dass der Herr Dr. Jürgen Schmid (-2869) solche Taten begehen könnte, dann rufen Sie ihn doch einfach an. Er koordiniert die Kooperationen und berichtet an die Präsidialabteilung (Was, das ist natürlich nicht bekannt).

Herr Dr. Jürgen Schmid leitet den Arbeitskreis für Rechtsanwälte, Sachverständige, Vertreter der Jugendämter, Vormundschaftsrichterinnen und Familienrichterinnen. Er geht zum Runden Tisch Trennung und Scheidung, da sitzen die gleichen Leute nochmal zusammen. Und er koordiniert die Kooperation der anderen “Beteiligten “ Institutionen und Professionen (also das gleiche nochmal) es kommen dann aber noch die Zusammenschlüsse des ADK München (“Anwalt” des Kindes) dazu, in dem dann wieder Leitendende Jugendamt - Mitarbeiterinnen, Richter, Advokata und der Chef der GWG-München sitzen. Letztlich muss ja auch eine “White List” der Verfahrenspfleger kooperativ mit dem Jugendamt koordiniert werden. Damit diese Kooperationen wirklich wirksam werden führt Herr Dr. Jürgen Schmid auch interne Fortbildungen durch. Sie sehen, da muss einiges koordiniert werden wenn kooperiert wird.

Dass eine Kooperation auch gelebt werden will, ist logisch. Also tauscht man Gerichtsakten und alles aus was man gehört hat. Denn alle Kooperationspartner sollen auf dem gleichen Stand sein.

Dabei geraten Gesetze schon mal unter die Räder. Das ist dann “denklogisch”.

Denklogisch ein Verrat am Mandanten, doch der Mandant ist die FAMILIE ! Vielleicht bald die Ihre!

Verschiedene  Redaktionen baten mich also darum, um eine Verlinkung durch Dritte zu ermöglichen, das Dokument zu schwärzen. Mach ich natürlich. Das Original bleibt hier erhalten, eben damit Sie ihn anrufen können.

 

Staatsanwalt
an
Papa

 

Staatsanwaltschaft München I

 

für Rückfragen
Telefon: 089/5597-4825
Telefax: 089/5597-4131

 

Bitte bei Antwort angeben
Akten· /Geschäftszeichen
. 124 Js 10290/10

 

Ermittlungsverfahren gegen [Familienrichter] Dr. 554 F
wegen Verletzung von Privatgeheimnissen

 

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr (Papa)

 

 

 

in dem oben genannten Verfahren habe ich mit Verfügung vom 09.04.2010 folgende Entscheidung
getroffen:

 

Das Ermittlungsverfahren wird gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

 

 
Gründe:
 

 

Der Anzeigeerstatter wirft dem Beschuldigten vor, in seiner Funktion als erkennender Richter im zugrunde liegenden zivilrechtlichen Familienrechtsstreit 554 F 08630/06 sich dahingehend strafbar gemacht zu haben, daß er Akten bzw. Aktenteile an unbeteiligte Dritten, respektive das Kreisjugendamt überlassen habe. Er ist der Ansicht, daß dies den Straftatbestand des § 203 StGB begründe.

 

 

 

Nach Einsicht in die Bezugsakten war das Ermittlungsverfahren jedoch einzustellen, da vorwerfbares (vorsätzliches) Fehlverhalten nicht ersichtlich ist. Nach § 50 SGB VIII war das Kreisjugendamt gesetzlich zur Mitwirkung an der familien-/sorgerechtlichen Entscheidung berufen. Dies beinhaltet denklogisch und im Sinne des Gesetzes auch, daß das Kreisjugendamt als sonstiger Beteiligter über die maßgeblichen Umstände und Anknüpfungstatsachen informiert wird. Die Übersendung der Aktenteile an das Kreisjugendamt stellt sich daher aus Sicht des Beschuldigten nicht als strafbar sondern als notwendige Erfüllung der gebotenen Informationspflicht im Sinne der gesetzlichen Anforderungen dar.

 

Diesbezüglich besteht auch kein Anlaß, weitere unerlaubte Datenausreichungen zu befürchten, da das Kreisjugendamt in seiner Funktion hinsichtlich der ihm anvertrauten Daten grundsätzlichen Datenschutzrechten bzw. Schweigeverpflichtungen unterliegt.

 

Das Verfahren war daher einzustellen.

 

Mit freundlichen Grüßen
gez. Ledermann
Staatsanwalt als Gruppenleiter

Ein Familienrichter wird beschuldigt, unerlaubt das Jugendamt in ein FamGerichtliches Verfahren gezogen zu haben und  Gerichtsakten verteilt zu haben

 Das Jugendamt hat in Sorge- rechtsfragen keine Stellung eines “Beteiligten”, hat also keine Akteneinsicht und kein Recht auf Teilnahme  an der nichtöffentlichen Verhandlung.

 Mit diesem Vorgehen eskaliert jede einfache Streitigkeit für die Kinder. Nach der Zerrüttung der Beziehung der Eltern folgt die Zersetzung der Familie durch die Justiz und die Mitarbeiter des Landrates.

 

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