Schutzschrift
mögliche Antragstellerin
vertreten durch gegen
möglicher Antragsgegner
Verfahrensbevollmächtigt:
wegen Abwehr einer etwaigen einstweiligen Verfügung / Antrag auf Erstattung eines Prozeßkostenvorschusses zum Scheiden einer Ehe vor Gericht
lege ich namens meines Mandante eine Schutzschrift vor und beantrage für den mutmaßlichen Atragsgegener
- einen etwaigen Antrag auf einen Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückzuweisen - Hilfsweise, nicht ohne mündliche Verhandlung über einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zu entscheiden.
Begründung:
Der mögliche Antragsgegener muss befürchten, dass die mögliche Antragstellerin beabsichtigt, gegen den möglichen Antragsgegener eine Einstweilige Verfügung zu erwirken. Sie könnte beantragen oder sonstwer könnte verfügen, diese Einstweilige Verfügung auch ohne mündliche Verhandlung zu beschliessen.
Der Antragsgegener ist durch die Zahlungen des Kindesunterhaltes an sich und durch die Leistung des Trennungsunterhalt insbesondere, hoch finanziell belastet.
Durch Umstände, welche der Antragsgegner nicht zu verschulden hat, wird er in Verantwortlichkeit der Antragstellerin unerwartet durch eine Bundesbehörde [Finanzamt] bereits über die Leistungsfähigkeit belastet. Entsprechende Ratenzahlungsanfragen warten auf Bescheidung.
Daher bleibt dem Antragsgegener kein Spielraum für die Übernahme des möglicherweise begehrten Prozesskostenvorschusses zur Scheidung einer Ehe. Die Belastung hätte zur Folge, DAS BAYERISCHE JUGENDAMT müsse die titulierten Unterhaltsleistungen erbringen.
Der Antragsgegener merkt auf, es könnte sich bei der aufgezeigten Maßnahme der Antragstellerin um den Versuch handeln, den Termin zur Scheidung der Ehe heraus zu zögern um möglichst lange in den Genuss des hohen Trennungsunterhaltes zu kommen, der möglicherweise über dem Niveau des nachehelichen Unterhalts liegt.
Glaubhaftmachung: Die anstehenden Sach- und Rechtsfragen sind in jedem Fall so gelagert, dass über einen etwaigen Verfügungsantrag nicht ohne mündliche Verhandlung entschieden werden kann.
Unterschrift........
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