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18.11.2013

 

Petition an den Bayerischen Landtag
17. Wahlperiode

Hier das Original-Dokument >>>>>>>>>>>>>

 

Bayerischer Landtag
 
Maxilmilianeum
81627 München
 

 

Familiengerichtliche Verfahren und Kosten für Verfahrenskostenhilfe
 

 

Der Landtag möge bitte beschließen:

 

 

 

Die Sachverhalte in Familiengerichtlichen Verfahren sind oft sehr komplex und von sehr viel Niedertracht geprägt. Es herrscht Anwaltszwang.

 

Dies gilt besonders für Verfahren des Unterhaltes.

 

Oft sind die Unterhaltspflichtigen mittellos und müssen sich gegen sehr hohe Forderungen wehren. Können sie sich nicht wehren und nicht bezahlen, werden sie zwangsvollstreckt und kommen dann in Haft.

 

Damit sich Mittelose wehren können ist die Verfahrenskostenhilfe eingeführt worden. Der Antrag umfasst die Aufstellung der finanziellen Mittel und eine kurze Sachverhaltsschilderung oder ggf. einen Entwurf des Antrages.
Die Verfahrenskostenhilfe deckt sowohl die streitwertabhängigen Gerichtskosten als auch die Kosten für eine Anwältin ab.

 

Die Justizverwaltung erhebt sodann die vollen streitwertabhängigen Kosten bei der Antragstellerin ohne richterliche Kostenentscheidung wenn der Verfahrenskostenhilfeantrag abgelehnt wird. Ein Verfahren über den Unterhalt wird nie geführt.

 

 Die Justizverwaltung treibt die Eintreibung durch Drohung mit Zwangsvollstreckung
und Lohnpfändung an und vollstreckt.

 

Der Landtag möge sich bitte an die Regierung wenden mit der Bitte, nur Kosten und
Gebühren den Parteien aufzuerlegen und zu fordern, wenn eine abrechnungsfähige
Leistung tatsächlich erbracht wurde. Wird dennoch mit Vollstreckung gedroht, möge die Staatsanwaltschaft wegen Nötigung ermitteln.
 

 

Ferner möge sich der Landtag mit der Bitte an die Regierung wenden, dass Verfahrenskostenhilfeanträge kostenlos bearbeitet und verbeschieden werden, auch wenn sie abgelehnt werden. Denn so verstehe der Landtag das Gesetz.

 

Ein gewöhnlicher Fall liegt als Beispiel der Schrift bei:

 

Ein volljähriger, selbstständiger Sohn wünscht Unterhalt für die Vergangenheit von seinem Vater, der jahrelang arbeitssuchend war und für den jüngeren schulpflichtigen Sohn, also den Bruder, tatsächlich sorgt. Der ältere Sohn fordert über 25.000 Euro, betreibt die Zwangsvollstreckung und fordert Haft für den Vater. Der Vater begehrt die Verfahrenskostenhilfe für die Gerichtskosten i.H.v. etwa 1000 Euro sowie Beistellung eines Anwaltes zur Abwehr der Vermögensforderung u.a. weil völlig falsch berechnet wurde. Er legt den Sachverhalt in seinen Worten bei. Die Richterin äußert Bedenken bzgl. des Rechtsmittels, der Vater wünscht aus diesem Grunde die Beiordnung eines Anwaltes zur Überarbeitung des Antrages.

 

Ein Beschluss über den VKH Antrages wird nicht zugestellt. Ein Kostenbeschluss durch eine Richterin wird nicht erlassen. Der Vater erhält eine Rechnung über die Gerichtskosten, als er nachfragt und sich beschwert folgt die Androhung der Zwangsvollstreckung und Lohnpfändung.

 

Der Vortrag macht die Notwendigkeit einer politischen Willensbekundung deutlich und
rechtfertigt die Bitte.

 

Hochachtungsvoll

Papa

 

Anlagen: >>>>>>>>>>>>>
 

 

 

 

Mietglieder des Ausschußes:

 

Petra Guttenberger,CSU
Jürgen W. Heike,CSU
Andreas Lorenz,CSU
Dr. Franz Rieger,CSU
Alfred Sauter,CSU
Martin Schöffl,CSU
Karl Straub,CSU
Manuel Westphal,CSU
Mechthilde Wittmann,CSU
Josef Zellmeier,CSU
Peter Meyer,FW
Florian Streibl,FW
Dr. Sepp Dürr,Grüne
Ulrike Gote,Grüne
Horst Arnold,SPD
Alexandra Hiersemann,SPD
Florian Ritter,SPD
Franz Schindler,SPD
 

 

 

 

 

 

 

 
 

 

 

Bitte betrachten Sie Petitionen  nicht als probates Mittel um in Ihrem Fall Erfolg zu haben.

Auch dann nicht, wenn Sie Post von MDL des Bayerischen Landtag bekommen. >>>>>>>

Sie erleben einen Vortrag des Berichterstatters, der voll daneben ist und ein absolut falsches Bild vermittelt und noch dazu sachlich falsch ist. Keiner der “Volkspolitiker” nimmt Kontakt zu Ihnen auf.

Aber schreiben ist notwendig! Damit keiner sagen kann, sie hätten es nicht gewusst!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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