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ISUV - Verein oder Bande?

Der ISUV bezeichnet sich selbst als Interessenverband für Unterhalt und Familienrecht.
Das sagt ja noch nichts darüber aus, ob es darum geht, möglichst wenig Unterhalt zu zahlen oder möglichst viel abzugreifen.
Es sagt auch nichts darüber aus, ob man das gelebte System zu Gunsten der Familie verbessern will oder auch zukünftig willfährig eingreift und zerstört.

Und so bin ich mal hingegangen, zu einer monatlichen Veranstaltung, öffentlich und umsonst, nein kostenfrei, denn ein Freund hielt ein Referat: Dr. Juergen Schmid, Richter am Familiengericht zu München, eben der, der nicht logisch denken kann.

Das etwa 30 köpfige Publikum war bunt gemischt, alle Altersklassen, gar Rentner war dabei. Scheinbar einfache Leute neben scheinbaren Akademikern.

Und so referierte Rechtsanwältin Caroline Kistler, Fachanwältin für Familienrecht, ISUV-Kontaktanwältin in einem Vortrag:
Er handelte von einem Arzt (Otto) und einer Krankenschwester (Eva), er verdient 4000 Euro Netto (Lohnsteuerklasse 1), sie nichts. Nach der Trennung, weil er fremd gegangen ist,  versorgt sie das Kind weiter, geht halbtags mit dem utopischen Erwerb von 1000 Netto arbeiten und bricht abends über dem Bügelbrett erschöpft zusammen; Otto gehe in der Zeit ins Fitness Studio. In der Praxis leben die Kinder bei der Mutter.

In diesem Stil ging es etwa eine halbe Stunde, ein Zuhörer verlies den Raum um kreidebleich nach einigen Minuten wiederzukommen. Er bat darum, etwas mehr Rücksicht auf allein stehend erziehende Väter zu nehmen und den Radikalfeminismus etwas zurückzunehmen, er habe sich fast übergeben müssen.

Alles in allem stellte der Vortrag der Rechtsanwältin alle Möglichkeiten dar wie man Otto schröpfen kann, und dies möglichst lang. Es wurde auch betont, der Trennungsunterhalt sei meisst nicht strittig, deshalb sollte man die Scheidung möglichst lang hinausziehen, weil der Trennungsunterhalt meist höher sei. Dieser Hinweis der Rechtsanwälte an Frauen sei wichtig.

Vieles wird als selbstverständlich dargestellt. Es wird einfach behauptet, es wäre in der Praxis so, daß der betreuende Elternteil 20 Bewerbungen pro Monat nachweisen muss bevor man die Arbeitslosigkeit anerkennt und kein fiktives Einkommen anrechnet. Da seien die Richter ganz streng. Und es würde dem dümmsten Richter auffallen, wenn man sich nicht um einen Job bemüht.
Die Praxis belegt aber, Herr Dr. Jürgen Schmid ist lebender Beweis, dass es reicht, wenn man behauptet sich um einen Job bemüht zu haben, ein Beweis fordert sogar der Dr. Schmid nicht ein.

Es wird behauptet, die EVA muss im ersten Trennungsjahr deshalb nicht arbeiten gehen um die Ehe zu schützen. Denn wenn sie arbeiten geht ist sie ja Abends nicht da und kann sich nicht um die Rettung der Ehe bemühen. Soweit zur denklogischen Begründung einer Juristin.

Auch wäre die Politik daran schuld, wenn bei Eintritt in die Rente bei zu geringer Rente der Staat einspringt. Also nicht der Ex-Mann. Geht's noch?

Weiter wisse die Ehefrau oft nicht, was der Mann tatsächlich verdiene, kurz nach der Trennung, es empfiehlt sich die Auskunftsklage.

In der Zusammenfassung ist die Darbietung der Rechtsanwältin auf die exclusive Gruppe der Topverdiener abgestellt, also das beliebte Klientel der Rechtsanwälte. An sich ist es jedoch lebensfremd. Und so disqualifiziert sich auch der ISUV wenn er solche Beiträge zulässt. Er verfolgt eigene Ziele.

Wie lebensfremd der Vortrag ist zeigt der Blick auf den letzten Rentenbescheid. Dort ist die Rede davon, der durchschnittliche Renteneinzahler verdiene 32.000 Euro im Jahr, also 2.666 Brutto / 1.700 Netto Euro im Monat. Davon zieht man 290 Kindesunterhalt und Nebengeräusche ab bleiben etwa 1.300 Euro Verteilungsmasse.
Doch der ISUV stellt dar, der Topf des OTTOs sei regelmäßig 4.000 Euro groß, also 7.500 Euro Brutto, 90.000 Euro im Jahr. Ist nicht schlimm, ist nur das Dreifache vom Durchschnittsverdiener.


Der Herr Dr. Jürgen Schmid, Richter am Familiengericht zu München versuchte dann über das Münchner Modell zu referieren, arbeitete zuvor die Unbeantworteten Fragen der Vorrednerin auf.

Auffällig ist, er sprach nicht mehr vom Jugendamt sondern vom BSA. Das ist der Bezirkssozialarbeiter.
Der wird noch vor dem ersten Gerichtstermin zu den Eltern auf einen Hausbesuch geschickt. Auch um zu ermitteln, was das Kind will. Und das Ganze packt er dann in einen Bericht und schickt es dem Richter.
Aus dem Publikum kam die Frage, ob denn der BSA des Jugendamtes objektiv genug sei und vielleicht eine eigene Vergangenheit hat. Er könne ja die Sache an einen Kollegen abgegeben, so der Richter.
Auf die Qualität des Jugendamtes (des BSA) angesprochen, er sei ja die Speerspitze, gerade da wäre excelente Arbeit notwendig, referierte der Richter über die hohe Arbeitsbelastung der BSA mit über 100 zu betreuenden Familien pro BSA. Das Jugendamt wäre hoffnungslos, auch fachlich, überfordert. Es wäre ja eine kommunale Aufgabe.

Eine andere Publikumsfrage betraf den Umgangspfleger. Der Dr. Jürgen Schmid erklärte zunächst, der Umgangspfleger käme hier in München nur vom AdK (Anwalt des Kindes). Einen Einfluss des Thadäus Salzgeber (GWG München) verneinte er, der wäre nur im Trägerverein dabei, nicht aber in Geschäftsleitung oder Einflussnehmend. Der Umgangspfleger vollziehe dem Umgang nur, habe keinerlei Rechte den Umgang zu verändern. Er würde der Schweigepflicht unterliegen. Auf Nachfrage gestand der Richter jedoch ein, der Umgangspfleger schreibe Berichte an das Gericht.

Weiter stellte der Amtsrichter in den Raum, in Amerika würden Umgangsvereitelungen damit geandet, dass das Kind zum anderen Elternteil kämen, dort hat sich jedoch gezeigt, der Umgang würde nach einem Jahr auch nicht mehr stattfinden.
Dazu sei bemerkt, dass die Chancen aber dennoch höher sind, den Kontakt zu beiden Eltern zu erhalten. Denn wenn nach 100% Verweigerung nach dem Wechsel noch 80% verweigern haben 20% doch noch Kontakt. Aber mit der Logik hat es der Dr. Schmid ja nicht so. 20% ist doch was, oder?

Ach ja, noch zum Schluss erklärte der Richter, Vorwürfe wegen Sexualvergehen würden strafrechtlich verfolgt. Immer. Und wenn es eine Verleumdung ist, werde immer das Sorgerecht entzogen. Und wenn Drogen / Alkoholkonsum im Raum steht, werde immer ein Gutachten mit Blut / Haaruntersuchung angeordnet. Soso.

Meine persönliche Meinung ist, der Verein ist scheinheilig. Einerseits werden Klasse Petitionen eingereicht, andererseits werden Referenten vorgeschoben die auf Profit aus sind und keine Anstalten machen, Qualität in das Familienrecht zu bringen. Und der Lüge den Nährboden zu bereiten ist genauso schlimm wie die Lüge selbst zu verbreiten.

Ich persönlich habe kein Problem vor einem Auditorium des ISUV das perverse Handeln zu erläutern und den Nachweis zu führen dass das Handeln des Dr. Schmid weder dem Gesetz entspricht noch logisch ist und nur einem andient: Den Streit zu schüren.

Nichts anderes gilt für die Advokata. Art und Weise schüren den Streit.

Also wenn die Herrschaften vom ISUV mal ganz was anderes hören wollen, die Kinder betreffend, dann ladet mich doch mal ein!

 

 

 

 

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