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16.02.2009

An AG München

Hier:Beurkundung der gemeinsamen Sorge

Sehr geehrte Damen und Herren
Im oben genannten Verfahren wurde das Aufenthaltsbestimmungsrecht zum Sohn der
in Österreich lebenden Mutter übertragen. Die Einigkeit über den gewöhnlichen
Aufenthalt der Tochter in Österreich bei der Mutter wurde festgestellt.
Dortige therapeutische und schulische Einrichtungen geben nur dann Auskunft, wenn
eine Urkunde vorgelegt wird, welche das gemeinsame Sorgerecht, ggf. mit
Einschränkungen, amtlich beurkundet.
Wären Sie bitte so freundlich mir die Urkunden für beide Kinder zeitnah, frei von
Kosten, auszustellen.

 

28.04.2009

An AG München

Hier: Beurkundung der gemeinsamen Sorge, Ihr Beleg vom 19.02.2009

Sehr geehrte Damen und Herren
ihr Beleg, für den ich mich herzlich bedanke, genügt den Organisationen im EU-Nachbarland
Österreich nicht, man wünsche eine in Österreich ausgestellte Urkunde, „man lebe ja in
Österreich und nicht Europa“.
Das Bundesamt für Justiz befragt, wandte ich mich an ein Tiroler Bezirksgericht, es wäre
unproblematisch, wurde mir zugesichert, vor allem weil ja schon Ihre Mitteilung vorlag.
Die Bearbeitung wurde zunächst begründungslos abgelehnt, auf telefonische Nachfrage
erklärte mir ein Richter „da müsse schon ein Kollege unterschreiben, dann ist das alles kein
Problem“.
Wäre es Ihnen möglich, mir ein entsprechendes Dokument mit entsprechenden Eigenschaften
zukommen zu lassen?

 

14.05.2009

Vom AG an die Advokaten des Papas:

Bescheinigung:
Die Parteien haben die gemeinsame Sorge tür Filia, geb. xx.xx.19xx und Filius geb.
xx.xx.20xx ( Für Filius hat die Mutter das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht).
gez. Schmid
(Dr. Schmid, RiAG) (ohne Unterschrift)

 

17.01.2010

An AG München

Hier: Beurkundung der gemeinsamen Sorge, Ihr Belege vom 19.02.2009 und 14.05.2009

Sehr geehrte Damen und Herren
ihr Beleg vom 19.02.2009, für den ich mich herzlich bedanke, genügt den Organisationen im
EU-Nachbarland Österreich nicht, man wünsche eine in Österreich ausgestellte Urkunde,
„man lebe ja in Österreich und nicht Europa“.

Das Bundesamt für Justiz befragt, wandte ich mich an ein Tiroler Bezirksgericht, es wäre
unproblematisch, wurde mir zugesichert, vor allem weil ja schon Ihre Mitteilung vorlag.
Die Bearbeitung wurde zunächst begründungslos abgelehnt, auf telefonische Nachfrage
erklärte mir ein Richter „da müsse schon ein Kollege unterschreiben, dann ist das alles kein
Problem“.
Mit dem Schreiben von 14.05.2009 überließen Sie mir erneut eine Ansammlung von Worten
mit gleichem Sinn, jedoch ergänzt um den Zusatz: gez. Schmid (Dr. Schmid, RiAG). Sonst wie
vor ohne Unterschrift und Siegelstempel.

Nun habe ich mittlerweile mehr Verständnis für das Bezirksgericht in Tirol, einem
Gericht der Republik Österreich, als für Ihr Handeln.

Der Richter Dr. Jürgen Schmid, oder sonst eine Richterin, wird aufgefordert anzuweisen, ein
Dokument zu erstellen, dass mit Dienstsiegel und einer richterlichen Unterschrift versehen
aussagt, dass gemeinsame elterliche Sorge für den Filius , eingeschränkt um das Recht
zur Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthaltsortes, besteht.

Weiter möchte bitte angewiesen werden die Besorgung einer mit Dienstsiegel und Unterschrift
versehene Ausfertigung des Beschlusses des Oberlandesgerichtes zu München die Sache
betreffend.
Benötigt wird weiter eine Ausfertigung, mit Dienstsiegel und richterlicher Unterschrift
versehen, des Beschlusses des Amtsgerichte zu München die Sache betreffend.
Ferner wird dem Gericht aufgetragen, die auf Seite 3 ff dieses Schreibens enthaltenden leeren
Felder zu füllen und die Richtigkeit mit dem Dienstsiegel und einer Unterschrift, nicht einer
Paraphe, zu bestätigen.
Kosten haben nicht zu entstehen, der Eingang der Sachen ist zum 17.03.2010 vorgemerkt.
Anderslautendes ist bitte beschwerdefähig, mit Nennung der objektiven Hinderungsgründe,
alsbald mitzuteilen.

 

01.03.2010

An das AG München

Beurkundung der gemeinsamen Sorge, Ihr Belege vom 19.02.2009 und 14.05.2009
Hier: Das Schreiben von Frau Habla vom 25.02.2010

Sehr geehrte Damen und Herren
Sehr geehrte Frau Habla

In Ihrem Schreiben teilen Sie im Betreff mit, es würde sich um eine Angelegenheit zur Scheidung einer Ehe handeln, man bitte um Mitteilung des Aktenzeichens.

Ihnen wurde der Betreff im Schreiben vom 16.02.2010 jedoch die Betreffzeile wie folgt vorgelegt:
„Beurkundung der gemeinsamen Sorge, Ihr Belege vom 19.02.2009 und 14.05.2009“
Nun bin ich etwas verunsichert ob Sie nicht etwa die Akten durcheinander gebracht haben, von denen Sie ja wahrlich genug haben.

Beide Akten haben scheinbar gemeinsam, dass innerhalb der Scheidung eine Entscheidung über die Kinder von den Hochwürden nicht getroffen wurde. Nachdem die Parteien wohl eine Ausfertigung erhalten hatten und sicher des Lesens mächtig sind, hatten diese das auch festgestellt. Doch danke für die Aufmerksamkeit des Hinweises.

Wie in den beiden vorhergehenden Schreiben, dem Schreiben vom 16.02.2010 und diesem steht das Aktenzeichen in der Nähe des Datums.
Gruß

 

12.03.2010

An das AG München

Beurkundung der gemeinsamen Sorge, Ihr Beleg vom 09.03.2010


-Mein Schreiben vom 28.04.2009
-Das Schreiben von Frau Randa vom 14.05.2009
-Mein Schreiben vom 16.02.2010
-Das Schreiben von Frau Habla vom 25.02.2010
-Mein Schreiben vom 01.03.2010
-Das Schreiben von Frau Habla vom 09.03.2010

Sehr geehrte Damen und Herren
Sehr geehrte Frau Habla
In Ihrem Schreiben teilen Sie mit, die gewünschte Bescheinigung würde beiliegen, nebst Überweisungsträger. Jedes Handeln sei kostenpflichtig nach dem IntFamRVG.

Angetragen war dem Amt eine Ausfertigung des Beschlusses vom 24.10.2007, eine Ausfertigung des Beschlusses des Oberlandesgerichtes und eine vollständige Bearbeitung des Formblattes der VOEG 2201/2003BeschArt39 zur Vorlage bei einem Amt der Republik Österreich.

Ich bitte zunächst um Entschuldigung, ich vergaß zu erwähnen, das Formblatt möge bitte richtig ausgefüllt werden.

I
Bitte korrigieren Sie die Anschriften, meine befindet sich rechts oben dieses Schreibens, die Anschrift meiner Frau ist beim Amtsrichter zu erfragen, irgendwo sind ja die Scheidungsunterlagen zugestellt worden, nicht aber in Hauxxx.
Meinen Geburtstag und den Geburtsort entnehmen Sie bitte dem Schreiben vom 16.02.2010. Hilfsweise können Sie die auch die Scheidungsunterlagen - 554 F 1959/08 - zur Hand nehmen, da steht sogar alles Übrige noch mal drin.

Bitte erkennen Sie an, der Punkt 3, Träger eines Umgangsrechtes, sei auszufüllen.

II
Zeigen Sie bitte zum 20.03.2010 den Grund an, warum die Beschlüsse der Gerichte nicht beilagen.
 Erstellen Sie ggf. einen Bescheid.
III
Den Zahlschein nebst Formular erhalten Sie zur Entlastung zurück.

Gruß

 

23.03.2010

An AG München

Beurkundung der gemeinsamen Sorge, Ihr Beleg vom 19.02.2009


-Mein Schreiben vom 28.04.2009
-Das Schreiben von Frau Randa vom 14.05.2009
-Mein Schreiben vom 16.02.2010
-Das Schreiben von Frau Habla vom 25.02.2010
-Mein Schreiben vom 01.03.2010
-Das Schreiben von Frau Habla vom 09.03.2010
-Mein Schreiben vom 12.03.2010
-Das Schreiben von Frau Habla vom 16.03.2010

Sehr geehrte Damen und Herren
Sehr geehrte Frau Habla

Vielen Dank für die Überlassung der Ausfertigung des Beschlusses aus Ihrem Hause und der Ausfertigung des Oberlandesgerichtes zu München zur Vorlage beim Amt in Österreich.

Sie wurden ferner gebeten das Formblatt der VOEG 2201/2003BeschArt39 vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und zu bestempeln.

Dies scheint Schwierigkeiten zu bereiten.

I
Es entspricht der Wahrheit, dass meine Person in Traunstein geboren ist.

Nicht wahr ist jedoch, dass Frau XXX geborene XXX, in Traunstein geboren ist.

II
Wahr ist, dass Frau XXX irgendwann in Hauxxx gewohnt hat,
nicht wahr ist jedoch dass Sie dort wohnt. Sie ist 12/2007 verzogen. Nehmen Sie bitte die Scheidungsakte 2009 zur Hand. Wenn dort was anderes steht, ist unordentlich gearbeitet worden.
III
Richtig ist, dass keine Entscheidung bzgl. des Umgangsrechtes ergangen ist.
Falsch ist jedoch, dass die Gruppe 3 nicht ausgefüllt werden muss.
Dies würde implizieren, der hier unter 4.1 genannte hätte kein Umgangsrecht.
Dies geht aus der ISO-konformen Bedienungsanleitung des Formulars hervor, es wird ausgeführt, dass unter 4 auch Personen genannt werden, die auch unter 3 genannt werden.
IV
Das Formular liegt zur Entlastung bei, der Betrag von 5 Euro für die Kopien werden der Landesjustizkasse angewiesen.


Gruß

 

25.03.2010

Ich erhielt das Formular richtig ausgefüllt und überwies die 10 Euro. Doch das Leiden geht weiter. Wessen Leiden bleibt dem Leser überlassen

 

22.05.2010

An das AG München

Beurkundung der gemeinsamen Sorge, Ihr Beleg vom 20.05.2010
Hier: Bitte um Hinweis
- Mein Schreiben vom 28.04.2009
- Das Schreiben von Frau Randa vom 14.05.2009
- Mein Schreiben vom 16.02.2010
- Das Schreiben von Frau Habla vom 25.02.2010
- Mein Schreiben vom 01.03.2010
- Das Schreiben von Frau Habla vom 09.03.2010
- Mein Schreiben vom 12.03.2010
- Das Schreiben von Frau Habla vom 16.03.2010
- Mein Schreiben vom 18.03.2010
- Das Schreiben von Frau Habla vom 25.03.2010
- Das Schreiben von Frau Habla vom 20.05.2010

Sehr geehrte Damen und Herren
Sehr geehrte Frau Habla
In Ihrem Schreiben vom 20.05.2010 stellen Sie fest, Sie hätten zum 25.03.2010 eine
Bescheinigung übersandt, Kosten von 10 Euro wären gefordert worden, eine Zahlung wären
bei Ihnen jedoch noch nicht zu den Akten gelangt.


Sie fordern mich auf, das innerhalb von zwei Wochen nachzuholen.

Hier wird festgestellt, die Begünstigte ist die Landesjustizkasse Bamberg,
BLZ 70050000, KTO: 3024919.


Es wird um Hinweis gebeten, wie diese Aufgabe zu erledigen ist, bzw. wie Sie mich dabei
unterstützen können den Beleg in den Ihren vielen Akten zu finden.
Gruß

 

22.05.2010

An die Landesjustizkasse Bamberg

AZ des Amtsgerichtes München: 554F8630/06


Sehr geehrte Damen und Herren,
das Amtsgericht zu München bittet mich um Hilfe, eine Zahlung über Euro 10 wäre noch
nicht in deren Akten gelangt.
Wie auf dem Zahlschein angegeben habe ich am 01.04.2010 die Euro 10 mit o.g
Aktenzeichen auf BLZ 70050000, KTO: 3024919 der Landesjustizkasse Bamberg angewiesen
Einige Tage vorher hatte ich Euro 5 angewiesen, diese scheinen den Weg in die Akten
gefunden zu haben.


Offenbar wünscht das Amtsgericht München meine persönliche Aktivität. Wären Sie bitte so
freundlich und teilen mir mit, wo ich mich bei Ihnen zur Belegsuche melden kann oder ob der
Beleg Ihr Haus schon verlassen hat, wenn ja mit welcher Tracking-Nummer und wann?
Vielleicht haben Sie gar eine Empfangsquittung von der Einlaufstelle des Amtsgerichtes zu
München, dann müsste ich nicht bei Ihnen suchen.
Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

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